Mahnung, angedrohtes Inkasso
10. Juni 2019 18:44
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Preis:
43€
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Inkasso, Mahnungen
Beantwortet von
Sehr geehrter Anwalt/ Anwältin,
im vergangenen Jahr haben wir neu gebaut und in diesem Zuge wurde eine Hebeanlage eingebaut. Diese wurde bereits im März 2018 durch die Firma, die die Bodenplatte erstellt hat, gekauft und im Herbst dann durch eine Sanitärfirma eingebaut. Diese Firma konnte die Anlage allerdings nicht in Betrieb nehmen, so dass der Kundendienst der Herstellerfirma bemüht wurde. Diese nahm die Pumpe dann Mitte November 2018 in Betrieb. Im Januar diesen Jahres gab die Pumpe ständig Alarm, so dass ich erneut den Kundendienst der Firma bemüht habe, um den Fehler zu beheben. Dies wurde dann auch erledigt. Der Mitarbeiter sagte, die Pumpe sei verstopft gewesen und damit es nicht wieder vorkomme, würde er irgendwas aufbohren. Er erwähnte, dass es sich in seinen Augen um eine Gewährleistung handelt. Kurze Zeit später erhielt ich eine Rechnung in Höhe von 425,91 Euro. Dieser habe ich via Mail unmittelbar widersprochen, da es sich in meinen Augen um einen Gewährleistungsfall handelt und um eine Begründung für die Rechnung gebeten. Ich bekam daraufhin am Tag später eine Mail mit dem Scan meiner Unterschrift und der Nachfrage, ob diese von mir sei, was ich bestätigen konnte. Danach bekam ich eine weitere Mahnung und am 26.04. dann per Mail ein Schreiben, in dem mir die durchgeführten Arbeiten genannt wurden und das ich bitte schauen solle, ob die Pumpe bestimmungsgemäß verwendet wurde. Leider stand in dem Schreiben nicht, warum denn nach Ansicht der Firma die Pumpe, bei von mir bestätigtem bestimmungsgemäßen Gebrauch, verstopfte und warum Nacharbeiten in Form einer Bohrung notwendig wurden, wenn die Pumpe doch so hätte funktionieren müssen. Diese beiden Fragen habe ich nochmals unmittelbar per Mail gestellt und keine Antwort mehr erhalten, statt dessen eine weitere Mahnung. Auf erneute Nachfragen hat der Mitarbeiter nur nochmal auf sein Schreiben verwiesen und mir inzwischen die letzte Mahnung zukommen lassen, mit der Androhung ein Inkassounternehmen einzuschalten, wenn die Rechnung nicht bis zum 07.06.2019 beglichen sei.
Macht es Sinn die Rechnung zu begleichen oder bin ich im Recht?
Mit freundlichem Gruß,
Hier das Schreiben, was ich von der Firma Kessel erhalten habe via Mail:
Sehr geehrter Herr XXX,
zunächst möchten wir uns für die Verzögerungen bezüglich der Beantwortung Ihrer offenen Fragen entschuldigen.
Sie haben uns am 29.01.2019 beauftragt, die KESSEL-Hebeanlage Art.nr. 28701-C Aqualift F compact Mono Unterflur C im XXXX zu überprüfen. Sie haben die mehrfache Störungsmeldung „Alarm-Niveau überschritten" als Fehlerbeschreibung angegeben.
Die Anlage wurde am 08.02.2019 durch unseren Servicetechniker XXX überprüft. Die Hebeanlage stammt aus dem Produktionszeitraum März 2018. Es wurde starke Verfettung / Verschmutzung der Anlage im Bereich des Tauchrohres sowie der Pumpe festgestellt. Auch die Entlüftungsbohrung der Pumpe war verstopft.
Bilder finden Sie unter XXX
Bitte berücksichtigen Sie unser Einbauanleitung. Hier ist auf Seite 6 die allgemeine Verwendung beschrieben. Bitte prüfen, ob die Bedingungen vor Ort den allgemeinen Verwendungshinweisen der Anlage wie beschrieben entspricht.
Die Anlage wurde gereinigt und in einen ordnungsgemäßen, funktionsbereiten Zustand versetzt. Die die Leistung der Pumpe ist in diesem Falle mehr als ausreichend ist, wurde die Entlüftungsbohrung der Pumpe von 4mm (Standard) auf 6mm vergrößert, um zukünftig Verstopfungen dieser Art eher zu vermeiden. Die Vergrößerung dieser Bohrung wirkt sich leistungssenkend auf die Pumpe aus, dies hat jedoch in diesem Falle keine Auswirkung.
Da Sie unser Auftraggeber waren, haben Sie auch die Rechnung erhalten. Mit der gesetzlichen Gewährleistung (24 Monate ab Auslieferungsdatum) haben die ausgeführten Arbeiten (Verschmutzungen beseitigen / Wartung durchführen) nichts zu tun. Bitte beachten Sie, diese Anlage ist nach DIN 1986-3 wartungspflichtig, in Einfamilienhäusern nach spätestens 12 Monaten, in Mehrfamilienhäuser nach spätestens 6 Monaten (Anleitung Seite 13).
Freundliche Grüße
Service-Center Kundendienst