MPU bei Trunkenheitsfahrt (1,16 Promille bei Atemtest vor Ort)?
1. Juli 2018 11:34
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Preis:
53€
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Verkehrsrecht
Beantwortet von
Hallo zusammen,
am Freitag den 29.06.18 wurde ich mit einem Elektroroller von einer Zivilstreife angehalten. Bei mir wurde nach einem Atemtest 1,16 Promille festgestellt.
Tathergang:
Ein Freund und ich kamen um 3 Uhr Nachts in ausgelassener Stimmung mit der S-Bahn vom Feiern. Wir sind der nähe meine Hauses an nächsten der S-Bahn Haltestelle ausgestiegen. Den restlichen Weg wollten wir zu Fuß nach Hause gehen. Der Weg beträgt ca. 800 Meter. Um den restlichen Weg nach Hause jedoch zu verkürzen sind wir auf die spontane (dumme) Idee gekommen einen Elektroroller zu nehmen, die über eine Sharingplattform (Coup) in Berlin anhand eine App kurzfristig angemietet werden können. Da diese Roller weit verbreitet sind findet man im Stadtgebiet in der Regel im Umkreis von wenigen Metern immer einen Roller den man mieten kann. So auch in meinem Fall. Der nächste Roller stand unmittelbar neben der S-Bahn Haltestelle. Da der Weg sehr kurz und unsere Stimmung ausgelassen war haben wir uns den Roller gemietet, sind ohne Helm aufgestiegen und dazu noch hupend los gefahren.
Unsere Fahrt wurde nach 100 Metern durch eine Zivilstreife beendet. Die Aussage des Polizisten war Folgende: "Sie sind hupend, in Schlangenlinien und ohne Helm zu zweit auf dem E-Roller über die Simon-Dachstr. gefahren und deshalb halten wir Sie an. Sie haben zusätzlich fast noch einen Unfall verursacht. Sie zeigen daher Ausfallerscheinungen und wir machen einen Alkoholtest mit Ihnen.". Ich sagte darauf hin, dass es nicht sein kann, dass ich fast einen Unfall verursacht hätte. Es war kein Auto vor oder hinter mir. Ich war zwar angetrunken aber einen Fast-Unfall hat es definitiv nicht gegeben. Dennoch hat der Polizist dies gesagt. Ich habe dann eingewilligt einen Alkoholtest zu machen. Der Atemtest ergab 1,16 Promille.
Das Gespräch mit den Polizisten verlief ansonsten sehr ruhig und kooperativ. Eine weitere Aussage des Polizisten war sinngemäß, dass ich zwar schlangenlienen gefahren bin und unter Alkoholeinfluss stehe aber dennoch keinen unkontrollierten Eindruck mache. Ich denke daher, dass sie neben des auffälligen Fahrverhaltens aufgenommen haben, dass ich mich verhältnismäßig normal verhalten habe.
Nach dem Atemtest musste ich für den Bluttest jedoch in Handschellen mit zur Wache. Auf die Frage warum ich obwohl ich mich kooperativ verhalte in Handschellen abgeführt werde sagten die Polizisten, dass es zum Selbstschutz sei. Auf der Wache wurde der Bluttest von mir genommen. Inwieweit der Test dort unter korrekten Bedingungen durchgeführt wurde kann ich nicht sagen. Der Arzt hatte jedoch keine Handschuhe an. Der Bluttest wurde ca. 1 - 1,5 Stunden nach dem Atemtest durchgeführt. Der Atemtest und der Bluttest waren die einzigen Tests, die ich abgegeben habe. Nach dem Test wurde ich entlassen. Mein Führerschein wurde einbehalten.
Ich weiß, dass es ein Urteil des Bundesgerichtshof (Urt. v. 06.04.2017, Az.
3 C 24.15) gab laut dem bei einer Fahrt unter 1,6 Promillie eine MPU nicht verhängt werden darf (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-3c2415-neuerteilung-fahrerlaubnis-trunkenheitsfahrt-mpu-gutachten/). In diesem Urteil steht jedoch auch: "Eine einmalige Trunkenheitsfahrt rechtfertige ohne das Hinzutreten weiterer aussagekräftiger Tatsachen erst ab einer BAK von 1,6 Promille die Anforderung eines Gutachtens".
Die Frage wäre daher, ob durch mein auffälliges Fahrverhalten (zu zweit ohne Helm, hupend, in Schlangenlinien und die Aussage des Polizisten über den Beinahunfall, den es jedoch nicht gegeben hat) weitere aussagekräftige Tatsachen hinzukommen, die eine MPU rechtfertigen können.
Falls ja, welche Maßnahmen kann ich ergreifen, um gegen eine möglichen MPU einzuwirken?
Vielen Danke für Ihre Antwort!
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MPU
Eingrenzung vom Fragesteller
1. Juli 2018 | 11:42
Eingrenzend zu erwähnen ist, dass dies meine erste Auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr ist. Ich bin auch anderweitig nicht vorbelastet.
Jedoch habe ich vor ca. 13 Jahren einmal den Führerschein für ein halbes Jahr verloren, da ich aufgrund von Müdigkeit einen Verkehrsunfall verursacht habe. Alkohol oder sonstiges wurde damals nicht festgestellt.
Ich bin 33 Jahre alt.