6. Mai 2020
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12:31
Antwort
vonRechtsanwalt Jörg Klepsch
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In der privaten Rechtschutzversicherung müssen Sie im allgemeinen eine Selbstbeteiligung bezahlen (meist 150 EUR). Es ist also im allgemeinen etwas teurer, wenn Sie zusätzlich einen Anwalt beauftragen. Allerdings ist es manchmal so, dass die Gewerkschaft aus sozusagen tarifpolitischen Gründen an bestimmte Themen nicht sogar herangeht. Diese Einschränkungen hat der unabhängige Anwalt natürlich nicht.
Im Grunde genommen können Sie sich mit der eventuellen Einschaltung eines Anwalts noch etwas Zeit lassen. Mein Vorschlag ist, dass Sie abwarten wie der Kontakt mit dem Gewerkschaftsanwalt abläuft und ob dieser in Ihrem Sinne aktiv wird. Sollte das sich hinziehen oder nicht in Ihrem Sinne sein, können Sie immer noch eine zweite Meinung einholen indem Sie selbst einen Anwalt beauftragen. Wenn allerdings schon ein Prozess läuft, dann ist das sicherlich nicht mehr der richtige Zeitpunkt. die Entscheidung zu einem Anwalt zu wechseln sollte also vor Beginn eines Gerichtsprozesses erfolgen.
Rechtsanwalt Jörg Klepsch
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Familienrecht