21. Oktober 2024
|
15:41
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der negative Eintrag bei der Schufa wird in der Regel drei Jahre nach der vollständigen Rückzahlung gelöscht. Da die letzte Rate am 2.2.2022 eingegangen ist, wird der Eintrag voraussichtlich zum 02.02.2025 gelöscht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
21. Oktober 2024 | 15:50
Sehr geehrter Herr Ahmadi,
die 3 Jahre sind mir bekannt. Meine Frage bezieht sich auf die Berechnung der 3 Jahre.
Ich hatte vor einiger Zeit mal irgendwo gelesen, dass bei bestimmten negativen Einträgen die Frist erst ab dem Folgejahr nach der Begleichung der Forderung beginnt.
Deshalb meine Frage 2.2.25 oder 1.1.26?
MfG Peter Degünther
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
21. Oktober 2024 | 15:59
Sehr geehrter Fragesteller,
die Berechnung der Löschungsfrist erfolgt taggenau, deshalb ist in Ihrem Fall die Löschung am 02.02.2025 zu erwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt