12. Januar 2018
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13:03
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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zunächst einmal wäre es wichtig zu wissen, dass die Freibeträge sich alle zehn Jahre erneuern. Die Zeit dürfte aber vermutlich trotzdem nicht ausreichen, um den gesamten Vermögenswert zu übertragen. Es würde sich anbieten, statt der Übertragung ein lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. Das wäre vom Wert her weniger, und würde auch das lebenslange Wohnen darin ermöglichen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt