Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nach den von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten kann:
Die Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) sind vermutlich Bestandteil des geschlossenen Vertrages geworden. Ohne diese zu kennen, ist eine genaue Beurteilung des Sachverhaltes innerhalb dieses Forums leider nicht möglich.
Nach Ihren Angaben beruft sich der Leasinggeber auf diese Bedingungen bei der Anpassung der Raten, die jetzt zu Ihrem Nachteil von den Vereinbarungen des letzten Jahres abweichen.
Sie müßten zunächst prüfen, ob die ALB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und wenn ja, in den ALB nachsehen, ob sich dort eine solche Klausel findet, die den Leasinggeber zur Anpassung der Raten berechtigt. Diese Klauseln sind allerdings üblich und allgemein anerkannt. Manchmal ist auch geregelt, dass für eine bestimmte Zeit eine Preisbindung für die vereinbarten Raten besteht. Auch die Erhöhung der Rate bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ist in diesem Zusammenhang geregelt.
Sollte die Einbeziehung der ALB wirksam vereinbart worden sein und sich eine solche Klausel in den ALB finden, und danach sieht es nach Ihrem Zitat des Schreibens aus, dann wären Sie leider an die neue Berechnung gebunden.
Ich bedaure daher, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Viehe
Rechtsanwältin
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nach den von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworten kann:
Die Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) sind vermutlich Bestandteil des geschlossenen Vertrages geworden. Ohne diese zu kennen, ist eine genaue Beurteilung des Sachverhaltes innerhalb dieses Forums leider nicht möglich.
Nach Ihren Angaben beruft sich der Leasinggeber auf diese Bedingungen bei der Anpassung der Raten, die jetzt zu Ihrem Nachteil von den Vereinbarungen des letzten Jahres abweichen.
Sie müßten zunächst prüfen, ob die ALB wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und wenn ja, in den ALB nachsehen, ob sich dort eine solche Klausel findet, die den Leasinggeber zur Anpassung der Raten berechtigt. Diese Klauseln sind allerdings üblich und allgemein anerkannt. Manchmal ist auch geregelt, dass für eine bestimmte Zeit eine Preisbindung für die vereinbarten Raten besteht. Auch die Erhöhung der Rate bei einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ist in diesem Zusammenhang geregelt.
Sollte die Einbeziehung der ALB wirksam vereinbart worden sein und sich eine solche Klausel in den ALB finden, und danach sieht es nach Ihrem Zitat des Schreibens aus, dann wären Sie leider an die neue Berechnung gebunden.
Ich bedaure daher, Ihnen keine günstigere Auskunft geben zu können und stehe Ihnen für eine Rückfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Viehe
Rechtsanwältin