29. November 2022
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12:01
Antwort
vonRechtsanwältin Alexandra Braun
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gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung der Ihrer Sachverhaltsschilderung:
Nach Ihren Angaben sind Sie nicht vorbestraft und bisher nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Ich teile daher die Einschätzung Ihrer Rechtsanwältin, dass sich das Verfahren mit einer großen Wahrscheinlichkeit zur Einstellung bringen lässt.
Einstellung bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine Anklage erhebt und es daher auch zu keiner Gerichtsverhandlung kommt.
Eine Einstellung wird nicht in das Führungszeugnis eingetragen.
Selbst bei einer Anklage gehe ich von einer niedrigen Geldstrafe aus, die nicht zu einer Eintragung im Führungszeugnis führen würde. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie sich Sorgen um Ihren Job machen müssen. Ihr Arbeitgeber wird aller Wahrscheinlichkeit von diesem Verfahren nichts mitbekommen.
Sie sollten die Akteneinsicht Ihrer Rechtsanwältin abwarten und dann mit ihr die Sache besprechen. Die Anwältin wird versuchen, dass das Verfahren eingestellt wird.
Sollte noch etwas unklar sein, so nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Beste Grüße
Alexandra Braun
Rechtsanwältin Alexandra Braun
Fachanwältin für Strafrecht