20. Januar 2006
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14:32
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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hier werden Sie sich keine Gedanken mehr machen müssen.
Bei der von Ihnen angegebenen Strafe, die offensichtlich im Strafbefehlsverfahren erledigt worden ist und nicht mehr als 90 Tagessätze beinhaltet haben wird, kommt es gar nicht erst zu einer Eintragung in das Führungszeugnis.
Aber selbst wenn eine höhere Strafe ausgesprochen gewesen wäre, wäre diese schon längst getilgt, wobei dieses keine Frage der Verjährung, sondern der Tilgung ist.
Ihr Führungszeugnis wird daher nach Ihrer Schilderung keinen Eintrag haben.
Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Meldebehörde beantragen; die Kosten hiervor schwanken, werden aber um 13,00 EUR liegen.
Ich hoffe, ich konnte Sie insoweit beruhigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle