9. Juni 2018
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23:11
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Sie und auch Ihr Mann sollten die Aussage jeweils verweigern. Ihr Mann kann eine Aussage machen, sollte sich aber erst einmal die Akte besorgen und Einblick nehmen. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie beschuldigt werden, wenn Sie bei der Tat nicht anwesend waren. Insofern wird das Verfahren in der Regel gegen Sie gar nicht aufgenommen. Eine Strafe erwartet Sie daher nicht. Sie brauchen weder bei möglichen Ermittlungen gegen Sie oder auch gegen Ihrem Mann auszusagen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt