Kurzarbeit was passiert mit Minijobber

30. März 2020 22:09 |
Preis: 25,00 € |

Arbeitsrecht


Ich bin selbstständig und habe xx Arbeitnehmer, davon xx in Teilzeit für die auch Sozialabgaben abgeführt werden sowie xx Minijobber unter 400 €.
Für alle ist weniger Arbeit mehr da, also mehr als 50%.
Alle xx haben eine betriebliche Einheitsregelung zur Kurzarbeit unterschrieben.
Die xx Teilzeitkräfte bekommen 60% vom Nettogehalt. Da alle xx Minijobber von der Versicherungspflicht befreit sind, gehen diese leer aus.
Frage: Muss ich befürchten, dass diese xx Minijobber im worst case auf ihr volles Gehalt später pochen werden, obwohl diese die Einheitsregelung unterschrieben haben? Wäre eine betriebsbedingte Kündigung besser?
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Im für Sie ungünstigsten Fall ist die "betriebliche Einheitsregelung zur Kurzarbeit" unwirksam (sie muss sich als allgemeine Geschäftsbedingung an den §§ 305 ff. BGB messen lassen) mit der Folge, dass die Arbeitnehmer einen ungekürzten Entgeltanspruch haben, trotz Unterzeichnung der Einheitsregelung.

Um das Risiko auszuschließen ist an eine Kündigung der Arbeitsverhältnisse zu denken. Hier ist darauf hinzuweisen, dass auf sog. Kleinbetriebe (idR Beschäftigung von 10 Arbeitnehmern oder weniger) das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) nicht anwendbar ist (vgl. § 23 Abs. 1 KSchG), so dass die Arbeitnehmer/ Minijobber ohne Weiteres unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden könnten; ein betriebsbedingter Kündigungsgrund im Sinne des KSchG muss nicht vorliegen.

Zur Vermeidung von Kündigungen sollte daran gedacht werden die Einheitsregelung zur Kurzarbeit anwaltlich auf ihre Wirksamkeit überprüfen zu lassen, um das Risiko das ungekürzte Entgelt - trotz Vereinbarung - zahlen zu müssen einschätzen zu können.

Gerne stehe ich für eine Nachfrage zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gehrke
Rechtsanwältin
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...