25. Januar 2023
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12:22
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB.
Da Sie im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.
Daher liegt Ihre Kündigungsfrist bei 5 Monaten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt