Kündigungsfrist - unklare Formulierung im Arbeitsvertrag

25. Januar 2023 11:04 |
Preis: 45,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Arbeitsvertrag steht zu Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgendes:
Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten folgende Kündigungsfristen:
- bis zu einer Beschäftigungsdauer von 3 Jahren 12 Werktage
- bis zu einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 1 Monat
- nach einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 2 Monate

Eine gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers wirkt gleichermaßen zugunsten des Arbeitgebers.

Der Arbeitsvertrag wurde am 15.11.2010 geschlossen. Die Beschäftigungsdauer beträgt somit mehr als 12 Jahre.
Welche Kündigungsfrist ist bitte einzuhalten?
Wie im Arbeitsvertrag formuliert: Nach einer Beschäftigungsdauer von 5 Jahren 2 Monate?
Oder wie in Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen formuliert,
wenn das Arbeitsverhältnis zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats?
Vielen Dank im voraus.
25. Januar 2023 | 12:22

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
Sehr geehrter Fragesteller,




aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.


Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist des § 622 BGB.


Da Sie im Arbeitsvertrag vereinbart haben, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer und Arbeitgeber gelten.


Daher liegt Ihre Kündigungsfrist bei 5 Monaten.


Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.


Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.


Mit freundlichen Grüßen


Sebastian Braun
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(718)

Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
Web: https://www.rechtsanwalt-braun.berlin
E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...