Kündigungsfrist einer geringfügigen Beschäftigung

4. August 2005 16:58 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


11:16
Guten Tag.
Ich habe am 06.11.1997 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung
per unbefristetem Vertrag übernommen?
Im Vertrag gilt Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende.
Der Vertrag soll nun gekündigt und ein freier teurerer Unter-
nehmer eingesetzt werden.
Ist die Kündigungsfrist rechtlich haltbar?
Darf eine Kündigung erfolgen, nur begründet durch die Tatsache
daß ein freier Unternehmer eingesetzt werde soll?
(Genug Arbeit ist da.Mein Verhalten war tadellos(keine Abmahnung
o.ä.))
4. August 2005 | 17:35

Antwort

von


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E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Kündigungsfrist ist rechtlich nicht zu beanstanden, da sie die gesetzliche Kündigungsfrist zu Ihren Gunsten verlängert.

Ob eine Kündigung aus den genannten Gründen möglich ist, kann hier abschließend nicht geklärt werden. Wenn der Betrieb mehr als 10 ständige Mitarbeiter beschäftigt, wird das Kündigungsschutzgesetz für Sie Anwendung finden. In diesem Fall könnte eine Kündigung auf dringenden betrieblichen Gründen beruhen, wenn Ihr Arbeitsplatz aus organisatorischen Gründen wegfällt.

Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und Sie überhaupt Kündigungsschutz genießen, sollten Sie durch einen Anwalt vor Ort klären lassen.


Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 4. August 2005 | 17:58

Verstehe ich richtig,daß ich nach 8 Jahren Tätigkeit
keinen längeren Kündigungsschutz habe als 6 Wochen zum
Quartal?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. August 2005 | 11:16

Das Arbeitsverhältnis dauert noch keine 8 Jahre, so daß nach § 622 Abs. 2 Nr. 2 BGB eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende eines Kalendermonats besteht. Davon kann jedoch nach der Rechtsprechung auch individualvertraglich durch die Vereinbarung des Kündigungstermins zum Quartalsende abgewichen werden, da die Kündigung danach nur zum Ende März, Juni, September und Dezember möglich ist, was für Sie günstiger sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann

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