Kündigungsformalie

29. September 2006 11:09 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Die kündigende deutsche Firma (hier: AB BEISPIEL Dienst Deutschland GmbH) hat lt. Handelsregister mit Gerichtsdatum vom 02.08.2006 eine Änderung des Gesellschaftervertrages und damit der Firma beschlossen. Neue Firma: (hier: BEISPIEL Arbeit GmbH). Es hat sich nur die Bezeichnung/der Name geändert, sonst nichts.
In meinem Anstellungsvertrag steht lediglich: Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Meine Kündigung vom 15.09.2006 erfolgte auf dem alten Briefbogen und auch über der Unterschrift des kündigenden Geschäftsführers steht noch pc-geschrieben die alte Firmierung.
Ist dies ein Mangel? Ggf. mit welcher Konsequenz? Ggf. welche prozesstaktischen Vorteile kann ich daraus ziehen?
Sehr geehrter Ratsuchender,

ich sehe nach Ihrer Schilderung keine Vorteile für ein Vorgehen gegen die Kündigung.

Die Kündigung selbst erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, daß das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie muß gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Aus der Kündigungserklärung muss sich für den Empfänger lediglich der Wille des Kündigenden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, klar, eindeutig und zweifelsfrei ergeben.

Soweit die Schriftform eingehalten und die Kündigung von dem Berechtigten unterschrieben wurde, sind die wesentlichen Formalien eingehalten. Allein der unkorrekte Briefkopf führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.

Sie sollten sich daher auf die sonstigen Kündigungsschutzmöglichkeiten konzentrieren. Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsbeistand hinzu, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Bei weiterem Klärungsbedarf nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe

mit freundlichem Gruß


Kaussen
Rechtsanwalt
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...