Sehr geehrter Ratsuchender,
ich sehe nach Ihrer Schilderung keine Vorteile für ein Vorgehen gegen die Kündigung.
Die Kündigung selbst erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, daß das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie muß gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Aus der Kündigungserklärung muss sich für den Empfänger lediglich der Wille des Kündigenden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, klar, eindeutig und zweifelsfrei ergeben.
Soweit die Schriftform eingehalten und die Kündigung von dem Berechtigten unterschrieben wurde, sind die wesentlichen Formalien eingehalten. Allein der unkorrekte Briefkopf führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Sie sollten sich daher auf die sonstigen Kündigungsschutzmöglichkeiten konzentrieren. Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsbeistand hinzu, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Bei weiterem Klärungsbedarf nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt
ich sehe nach Ihrer Schilderung keine Vorteile für ein Vorgehen gegen die Kündigung.
Die Kündigung selbst erfolgt durch eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung des Inhalts, daß das Arbeitsverhältnis für die Zukunft beendet wird. Sie muß gemäß § 623 BGB schriftlich erfolgen. Aus der Kündigungserklärung muss sich für den Empfänger lediglich der Wille des Kündigenden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, klar, eindeutig und zweifelsfrei ergeben.
Soweit die Schriftform eingehalten und die Kündigung von dem Berechtigten unterschrieben wurde, sind die wesentlichen Formalien eingehalten. Allein der unkorrekte Briefkopf führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Sie sollten sich daher auf die sonstigen Kündigungsschutzmöglichkeiten konzentrieren. Ziehen Sie in jedem Fall einen Rechtsbeistand hinzu, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.
Bei weiterem Klärungsbedarf nutzen Sie bitte die Nachfragefunktion. Ansonsten bedanke ich mich für das mir entgegengebrachte Vertrauen und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Kaussen
Rechtsanwalt