Kündigung seitens Arbeitgeber

22. April 2018 23:02 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Mein Arbeitgeber hat mir am 18.12.17 fristgerecht zum 31.1.2018 gekündigt. Einen Grund hat er dafür nicht angegeben! Da ich eine neue Stelle in Aussicht hatte und ich dort aber leider nach 1 Woche wieder aufhören musste, würde ich gerne wissen, ob ich noch gegen die Kündigung zum 31.1.18 vorgehen kann (Abfindung), denn ein Grund wurde nicht angegeben! Der Arbeitgeber hat auch eine Anzeige laufen, worin er einen Nachfolger für mich sucht
22. April 2018 | 23:28

Antwort

von


(2495)
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
Web: https://www.reinhard-otto.de
E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Guten Abend,
nein, gegen die Kündigung vom 18.12.2017 können Sie nicht mehr angehen, weil diese Kündigung nicht rechtzeitig angefochten worden ist und deswegen als von Anfang an als wirksam gilt, vgl. § 7 KSchG.

Mit freundlichen Grüßen

Beachten Sie bitte meine Hinweise zur Datenverarbeitung unter https://www.magentacloud.de/share/qhfwphvs89


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