Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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eine Kündigung braucht zwar keine Bestätigung.
Aber Sie müssen den Zugang der Kündigung beweisen.
Allein die Wahrscheinlichkeit des Zugangs reicht aber nicht ( OLG Rostock, Beschluss vom 03.04.2024, Az.:: 7 U 2/24 ).
Sie müssten also beweisen können, dass die Email dort angekommen ist.
Das wird nicht gelingen, wenn die Gegenseite das bestreitet.
Daher sieht es nicht gut aus und die Chance im Verfahren ist gering.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Die Behauptung des Vereins ist ja nicht, das sie einfach nur keine Mail bekommen haben, sondern das sie keine bekommen haben, weil die Email-Adresse nicht mehr gültig ist. Sprich, sie wird angeblich von ihnen nicht mehr genutzt, steht aber dennoch im Vertrag.
Das die Email-Adresse bearbeitet wird, kann ich durch die Antwort auf eine andere Mail beweisen.
Da die Emailadresse im Mitgliedsantrag steht, wäre das doch bewusste Irreführung des Verbrauchers. Denn wenn ich am letzten Tag einer Frist dort eine Mail hinschreiben würde, wäre eine Vertragsverlängerung durch
bewusste Falschangeben des Vereins zustande gekommen, die ich nicht hätte abwenden können. Damit wäre vermutlich der gesamte Vertrag Rückabwickelbar?
Sehr geehrte Ratsuchende,
auch das wird nicht reichen den Zugang zu beweisen.
Es ist immer das Problem, wenn man per Mail eine solche Kündigung verschickt.
Entscheidend ist, dass der Zugang bestritten wird. Die Begründung dafür ist irrelevant und die volle Beweislast liegt bei Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle