Kuendigung nach Elternzeit

16. November 2005 11:43 |
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Arbeitsrecht


Hallo,
ich habe mich bei meinem Arbeitgeber weder vor noch nach Ablauf meiner Elternzeit gemeldet - mein Arbeitgeber hat sich 4 Wochen nach Ablauf der Elternzeit mit mir in Verbindung gesetzt. Jetzt will mich mein Arbeitgeber kuendigen (was mich nicht ueberrascht da ich weiss, dass sie sowieso keine Stellen fuer mich haben). Der Arbeitgeber meint, ich haette auf das Recht, eine Stelle zu bekommen verzichtet, als ich es versaeumt habe, mich vor Ablauf der Elternzeit zu melden (oder spaetestens am Tag nach Ablauf zu erscheinen). Ich bin seit Mai 1999 bei meinem Arbeitgeber beschaeftigt (inkl. zweifache Elternzeit und TZ bei demselben Arbeitgeber waehrend der Elternzeit).

Hat mein Arbeitgeber Recht?

Uebrigens wohne ich derzeit in Daenemark, mein Arbeitgeber ist aber in Deutschland, und ich werde zurueckziehen.

Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragensteller,

Ihre Online-Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen wie folgt beantworten:

Auf die Stelle verzichten können Sie nicht, da das Arbeitsverhältnis nach wie vor besteht. Eine Beendigung ist daher nur im Rahmen einer schriftlichen Kündigung möglich.

Allerdings haben Sie sich vertragswidrig verhalten, da Sie die Arbeit wieder hätten aufnehmen müssen. Nach entsprechender Abmahnung dürfte hier ein (verhaltensbedingter) Kündigungsgrund vorliegen.

Sie sollten daher die Arbeit wieder aufnehmen oder (da wahrscheinlich nicht möglich) eine Regelung mit dem Arbeitgeber treffen. Allerdings kann dies insgesamt negative sozialversicherungsrechtliche Folgen (Sperrzeit) haben.

Sollte eine Kündigung kommen, rate ich einen Kollegen mit der Prüfung zu beauftragen. Hierzu stehe ich selbstverständlich auch gerne zur Verfügung.

Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Für evtl. Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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