11. Mai 2025
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17:16
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Die Kündigung eines Mietvertrages kann nach § 568 BGB nur in schriftlicher Form erfolgen, d.h. eine Kündigung ist nur mit handschriftlicher Unterschrift vollständig. Eine Kündigung per PDF über E-Mail, Fax oder Whatsapp reicht nicht aus.
Dementsprechend muss ich Ihnen leider mitteilen dass der Mieterverein Recht hat und Sie keine Aussicht haben, mit ihrer per PDF verschickten Kündigung die Beendigung des Mietverhältnisses wirksam durchsetzen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers