Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Daß die Telekom bisweilen Schwierigkeiten hat, Kündigungen ordnungsgemäß zu bearbeiten, ist ein bekanntes Problem. Erstaunlich ist jedoch, daß die Deutsche Telekom es bis heute noch nicht geschafft zu haben scheint, gekündigte Verträge ordnungsgemäß abzuwickeln.
2.
Aufgrund Ihrer Schilderung und der Bestätigung der Telekom wird man zunächst davon ausgehen können, daß der Vertrag zum 21.09.2009 beendet worden ist. Die Tatsache, daß der Telefonanschluß zwei weitere Jahre genutzt und auch bezahlt worden ist dürfte dahingehend zu würdigen sein, daß Sie einer stillschweigenden Vertragsverlängerung zugestimmt haben. Denkbar ist auch, daß die Bestätigung der Telekom auf einem Irrtum beruht und damit als gegenstandslos anzusehen ist. Diese Frage kann aber offen bleiben, weil die Nutzung bis heute erfolgt war.
Wenn Sie um einen Wechsel zu einem billigeren Tarif gebeten hatten, könnte man darin auch eine rechtswirksame Erklärung zu einer Vertragsverlängerung sehen. Um hier Rechtssicherheit zu erhalten, müßte man die Korrespondenz und die Vertragsbedingungen kennen.
Sie sagen, nach Ihrer Rechnung ende der Vertrag im September 2011. Der Sachverhalt gibt mir keine Möglichkeit, zu prüfen, ob diese Annahme richtig ist.
Wenn der Vertrag erst im Oktober 2011 beendet würde und wenn Ihnen das von der Telekom bestätigt worden ist, hätten Sie nach Ihrer Rechnung lediglich eine längere Vertragsdauer von einem Monat. Wegen dieser geringen Verlängerung rate ich zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung den Beendigungstermin zum Oktober 2011 zu akzeptieren. Schließlich besteht nur eine Meinungsverschiedenheit betreffend eines Monats.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Raab,
bei der Formulierung der Frage ist mir ein schwerer Fehler unterlaufen,der den Sachverhalt verzerrt. In der Kündigungsbestätigung steht
"Als Kündigungstermin haben wir im Moment den 21.09.2011 vorgemerkt" also 2011, als Kündigungstermin, nicht 2009. Das Problem ist deshalb, muss ich hier dem von der Telekom telefonisch (nicht schriftlich) gegebenen Termin Oktober 2011 widersprechen, damit der Vertrag nicht tatsächlich nach dem September weiterläuft?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Durch die Korrektur des Sachverhalts ergibt sich eine vollkommen andere Rechtslage.
2.
Da der Sachverhalt keine Anhaltspunkte für die Berechnung der Kündigungsfristen nennt, unterstelle ich, daß der Vertrag, so wie von der Telekom schriftlich bestätigt, aufgrund Ihrer fristgemäßen Kündigung zum 21.09.2011 endet.
Weil der Vertrag dennoch fortgeführt wird, empfehle ich Ihnen, einer Weiterführung des Vertrags zu widersprechen.
Sie können etwa folgendermaßen formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte den Vertrag Nummer XYZ fristgerecht zum 21.09.2011 gekündigt. Das Ende des Vertrags zum 21.09.2011 hat mir die Deutsche Telekom mit Schreiben vom ... (Datum) bestätigt. Dennoch wird der Vertrag fortgeführt. Da der Vertrag durch ordnungsgemäße Kündigung zum 21.09.2011 sein Ende gefunden hat, widerspreche ich einer Weiterführung des Vertrags. Ich bitte um entsprechende Bestätigung bis zum 10.10.2011.
Mit freundlichen Grüßen
ABC
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Durch die Korrektur des Sachverhalts ergibt sich eine vollkommen andere Rechtslage.
2.
Da der Sachverhalt keine Anhaltspunkte für die Berechnung der Kündigungsfristen nennt, unterstelle ich, daß der Vertrag, so wie von der Telekom schriftlich bestätigt, aufgrund Ihrer fristgemäßen Kündigung zum 21.09.2011 endet.
Weil der Vertrag dennoch fortgeführt wird, empfehle ich Ihnen, einer Weiterführung des Vertrags zu widersprechen.
Sie können etwa folgendermaßen formulieren:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte den Vertrag Nummer XYZ fristgerecht zum 21.09.2011 gekündigt. Das Ende des Vertrags zum 21.09.2011 hat mir die Deutsche Telekom mit Schreiben vom ... (Datum) bestätigt. Dennoch wird der Vertrag fortgeführt. Da der Vertrag durch ordnungsgemäße Kündigung zum 21.09.2011 sein Ende gefunden hat, widerspreche ich einer Weiterführung des Vertrags. Ich bitte um entsprechende Bestätigung bis zum 10.10.2011.
Mit freundlichen Grüßen
ABC
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt