12. April 2007
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19:23
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
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Ihre Fragen möchte ich unter Berücksichtigung der mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Sofern die Stornogebühr mit der in den AGB genannten in Abzug zu bringenden "angemessenen Summe" in Höhe von 2 % identisch sein soll, ist eine Stornogebühr von 390,- € durchaus im Rahmen des Möglichen und Üblichen.
Hier sollten Sie mir jedoch im Rahmen der Nachfrage weitere Informationen zu der monatlichen Höhe der Beitragszahlungen zukommen lassen: hätte diese Höhe konstant bei 105,- € gelegen?
Des weiteren: War die Vertragslaufzeit auf die Mindestlaufzeit von 12 Jahren begrenzt oder sollte der Vertrag noch länger laufen?
Ausgehend von einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren abzgl. bereits gezahlter 18 Monate bei einem Monatsbeitrag von 105,- € würden die fortfallenden zukünftigen Beiträge einen Wert von 13.230,- € aufweisen. 2 % hiervon betrügen lediglich 264,60 €. Allerdings ist mir nicht bekannt, ob nach Ihrem Vertragsmodell auch die Verzinsung in die Wertberechnung mit einzubeziehen ist, so dass sich ein höherer Betrag ergäbe.
Um hier ganz sicherzugehen, wäre Ihnen doch zu raten, den Vertrag einem Kollegen vor Ort zur Durchsicht zu übergeben.
Sofern das Vertragsverhältnis zum 01.04.2007 aufgehoben wurde und Ihnen die Versicherung dies auch bestätigt hat, besteht keine Berechtigung des Versicherers zur Abbuchung des Aprilbeitrages. Diesen Betrag könnten Sie insoweit zurückfordern.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz
Rechtsanwalt