26. März 2024
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09:32
Antwort
vonRechtsanwalt Sebastian Braun
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
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E-Mail: braun@rechtsanwalt-braun.berlin
aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
Nach Ihren Angaben Tarifvertrag im öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für Sie anwendbar.
Danach beträgt Ihre Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende, wenn Sie also jetzt im März kündigen, können Sie zum 01.05.2024 die neue Stelle antreten. (§ 30 Abs. 4 bzw. § 34 Abs. 1 TV-VKA)
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Einblick verschaffen und, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.
Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Braun
Rechtsanwalt