Kreditvertrag zwischen Stiefmutter und verstorbenem Vater über gem. Haus

14. September 2022 12:23 |
Preis: 52,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


14:10
Sehr geehrte Damen und Herren,

unser Vater (von meiner Schwester und mir), ist vor knapp 5 Wochen verstorben. Nun geht es darum seine Habgüter zu bewerten. Er kaufte gemeinsam mit seiner Ehefrau (unserer Stiefmutter) ein Haus. Sie bezahlte das Haus direkt ab und er schloss mit ihr einen privaten Kreditvertrag ab in Höhe von 69.510,25 Euro. Von dieser Summe hat er schon 10 Raten a 800 Euro gezahlt. Nun ist die Frage, ob wir als Kinder den Betrag weiter bezahlen müssen, wenn wir das Erbe annehmen. Also ob diese Summe die noch offen ist von uns getragen werden muss? Es gibt kein Testament.

Vielen dank,

Mit freundlichen Grüßen,

Lorenz
14. September 2022 | 13:23

Antwort

von


(742)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.

Der Erbe tritt mit dem Erbfall in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Wenn also ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt, fällt dieser in den Nachlass. Da die Ehefrau als gesetzliche Erbin 1/4 (ohne Ehevertrag 1/2) erbt, muss sie auch entsprechende Anteile des Darlehens übernehmen.

Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. September 2022 | 12:45

Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,

vielen Dank für Ihre zeitnahe und ausführliche Antwort. In der Schätzung vom Amtsgericht steht nun, dass das Haus auf einen Wert von 390.000 Euro geschätzt wird. Anteilig mit 190.000 Euro.
Ich gehe nun also davon aus, dass der Wert des Hauses aufgeteilt wird und mit der Summe von 69.510,25 Euro verrechnet wird, wenn beide im Grundbuchamt stehen? Ich habe die Sorge eventuelle Schulden zu erben, daher meine genaue Absicherung.

Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. September 2022 | 14:10

Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte die Frage vorsichtig.
Wenn Ihr Vater eingetragener Eigentümer war, erben Sie entsprechend der Erbquote die Immobilie.
Der Darlehensvertrag wird ebenfalls zwischen den Erben verteilt.
Ich bin so vorsichtig, da der Darlehensvertrag und die Immobilie nicht unbedingt zusammen hängen müssen. (Beispielsweise könnte nur die Ehefrau als Eigentümerin eingetragen sein).

Es wird aber nicht der Darlehensvertrag auf Sie übertragen und das Haus auf die Ehefrau. Es wird die Quote über ALLE Rechtspositionen des Erblassers gebildet.
Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

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