Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
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Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben.
Der Erbe tritt mit dem Erbfall in alle Rechtspositionen des Erblassers ein. Wenn also ein wirksamer Darlehensvertrag vorliegt, fällt dieser in den Nachlass. Da die Ehefrau als gesetzliche Erbin 1/4 (ohne Ehevertrag 1/2) erbt, muss sie auch entsprechende Anteile des Darlehens übernehmen.
Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Krueckemeyer,
vielen Dank für Ihre zeitnahe und ausführliche Antwort. In der Schätzung vom Amtsgericht steht nun, dass das Haus auf einen Wert von 390.000 Euro geschätzt wird. Anteilig mit 190.000 Euro.
Ich gehe nun also davon aus, dass der Wert des Hauses aufgeteilt wird und mit der Summe von 69.510,25 Euro verrechnet wird, wenn beide im Grundbuchamt stehen? Ich habe die Sorge eventuelle Schulden zu erben, daher meine genaue Absicherung.
Vielen Dank
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte die Frage vorsichtig.
Wenn Ihr Vater eingetragener Eigentümer war, erben Sie entsprechend der Erbquote die Immobilie.
Der Darlehensvertrag wird ebenfalls zwischen den Erben verteilt.
Ich bin so vorsichtig, da der Darlehensvertrag und die Immobilie nicht unbedingt zusammen hängen müssen. (Beispielsweise könnte nur die Ehefrau als Eigentümerin eingetragen sein).
Es wird aber nicht der Darlehensvertrag auf Sie übertragen und das Haus auf die Ehefrau. Es wird die Quote über ALLE Rechtspositionen des Erblassers gebildet.
Sollten noch Rückfragen bestehen, können Sie mich via Email kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt