Antwort
vonRechtsanwalt Mikio Frischhut
Hopfengartenweg 6
90451 Nürnberg
Tel: 091138433062
Web: https://www.frischhut-recht.de
E-Mail: mf@frischhut-recht.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Wie lange darf eine Bank alte Daten über eine nicht tituilierte Forderung der Schufa übermitteln um damit negative Auskünfte über meine Person der Schufa zur Verfügung zu stellen?
Solange sich die Schufa und die übermittelnde Bank an die einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes halten und die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel beachten, ist gegen die Übermittlung von Daten zu sog. Zahlungsstörungen grundsätzlich nichts einzuwenden. Eine Frist binnen derer die Bank Saldo Fälligstellungen (spätestens) übermitteln muss um einen Negativeintrag zu erwirken gibt es nicht.
Etwas anderes gilt nur bei bereits verjährten Forderungen. Erhebt der Schuldner die Einrede der Verjährung (regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre), so darf dies in keinem Fall in einem Nachteil enden, ansonsten würde die Möglichkeit sich auf das Leistungsverweigerungsrecht zu berufen konterkariert, vgl. OLG Frankfurt, Az.: 23 U 68/12.
Der Schuldner hat folgerichtig einen Anspruch auf Löschung eines Negativantrags, der auf einer bereits verjährten Forderung beruht.
2.
Kann die Bank ohne Zustellung eines Mahnbescheides und ohne eine Meldeadresse einen Forderungstitel in meiner Abwesenheit erlangen?
Nein. Ein vollstreckbarer Titel über das gerichtliche Mahnverfahren, ist nur dann vorhanden, wenn
- Ihnen der Mahnbescheid zugegangen,
- nach Ablauf der Widerspruchsfrist ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde und
- die Einspruchsfrist gegen den Vollstreckungsbescheid abgelaufen ist.
Für den Zugang von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden bedarf es einer förmlichen Zustellung. Eine öffentliche Zustellung ist nicht möglich.
Titulierte Forderungen werden im Gegensatz zu nicht titulierten Forderungen, bei denen sog. Salden-Nachmeldungen möglich sind, übrigens nach drei Jahren nach ihrer Erledigung automatisch aus der Schufa-Datenbank entfernt.
3.
Kann die Bank von früher auf dieses Konto mithilfe der Behörden zugreifen, wenn meine neuen Angaben mit meiner jetzigen Adresse in Südafrika von der neuen Bank dort gemeldet werden?
Nein. Eine Kontopfändung ist nur möglich, wenn die Bank einen sog. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt. Eine solche Maßnahme erfordert jedoch, wie jede andere Zwangsvollstreckungsmaßnahme, einen vollstreckbaren Titel gegen Sie.
Eine anderweitige Möglichkeit "mithilfe der Behörden" ist nicht möglich. Ausnahmen bestehen hier nur im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, bei dem im Einzelfall eine Kontosperrung durch die Staatsanwaltschaft herbeigeführt werden kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Vielen Dank nochmal für die ausführliche Antwort.
Eine Unklarheit wäre da noch. Sollte ich trotzdem die alte Bank kontaktieren, bestenfalls über einen Anwalt, und eine Einrede der Verjährungsfrist abgeben für den Fall dass diese Bank versucht einen Titel im nachhinein zu erwirken? ( Wenn es nötig ist würde ich sehr gern Ihre Hilfe als Mandant in Anspruch nehmen, um eine völlige Klarheit über den Stand der Dinge zu erlangen. Natürlich nur bei Bereitschaft Ihrerseits. Meine Mail adresse ist ja bekannt.)
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Nachfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Einrede der Verjährung sollte tatsächlich noch erhoben werden, da sich der Forderungsschuldner im Gegensatz zu sog. Einwendungen ausdrücklich darauf berufen muss.
Gerne unterstütze ich Sie in Ihrer Angelegenheit. Hierfür würde ich Sie bitten per E-Mail Kontakt mit mir aufzunehmen.
Beste Grüße!
Dipl.iur. Mikio A. Frischhut
Rechtsanwalt