8. Dezember 2024
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17:43
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Milad Ahmadi
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn sich die Lebensverhältnisse derart verändern, dass erstmals oder erneut eine Versicherungspflicht in der GKV entsteht, kann wieder in eine beliebige gesetzliche Krankenkasse gewechselt werden. Diese Rückkehrmöglichkeit gilt allerdings nicht für Personen, die
- das 55. Lebensjahr vollendet haben und
- in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und
- mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, von der Versicherungspflicht befreit oder
hauptberuflich selbstständig waren.
Sofern diese Ausnahmetatbestände nicht vorliegen, ist ein Wechsel in die GKV möglich. Bei Zweifeln oder Unklarheiten sollten Sie am besten vorab eine Auskunft bei der Krankenkasse einholen, bei der Sie sich nach Ihrer Rückkehr versichern möchten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt