Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Offensichtlich sind sie ihren Mitwirkung- und Informationspflichten gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachgekommen. Da sie ihre abhängig Beschäftigung beendet haben und wohl vorher in der gesetzlichen KV versichert waren bleiben sie dort auch versichert. Sollten sie kein Einkommen erzielen und auch keinerlei Sozialleistungen erhalten können sie in sogenannten "Hausfrauen" Tarifen versichert werden. Hierzu sind jedoch entsprechende Angaben gegenüber der KV erforderlich. Erfolgen ihrerseits keinerlei Mitwirkungen bleibt der KV nur noch die Möglichkeit ihr Einkommen zu schätzen und dies als Grundlage für die Beitragsberechnung zu benutzen.
Dies ist offenkundig bei Ihnen geschehen.
In der privaten KV wären (je nach Alter und Gesundheitszustand) möglicherweise niedrige Beiträge angefallen. Sie haben sich jedoch nicht in der Privaten Krankenversicherung versichert. Ohnehin kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, ob Ihnen diese Möglichkeit offen gestanden hätte.
Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, sie von einer ggf. bestehenden Wahlmöglichkeit keinen Genbrauch gemacht haben, sind sie in der gesetzlichen KV verblieben in der sie vor ihrem Auslandsaufenthalt versichert waren.
Wenn sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht gerecht geworden sind und daher der Beitrag auf Grund einer Schätzung bestimmt wurde erfolgen weitere Fragen bsw. zum Einkommen seitens der KV nicht mehr. Hier müssen sie aktiv werden.
Sie sollten daher umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dieser Angelegenheit beauftragen. Diesem sollten sie den gesamten in der Zeit ihrer Abwesenheit eingegangen Schriftverkehr vorlegen.
Frau Kollegin Böhme aus unserem Büro steht hierfür jederzeit gern zu Verfügung.
Auf die Frage ob sie in dem entsprechenden Zeitraum KV-Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht kommt es überhaupt nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Offensichtlich sind sie ihren Mitwirkung- und Informationspflichten gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht nachgekommen. Da sie ihre abhängig Beschäftigung beendet haben und wohl vorher in der gesetzlichen KV versichert waren bleiben sie dort auch versichert. Sollten sie kein Einkommen erzielen und auch keinerlei Sozialleistungen erhalten können sie in sogenannten "Hausfrauen" Tarifen versichert werden. Hierzu sind jedoch entsprechende Angaben gegenüber der KV erforderlich. Erfolgen ihrerseits keinerlei Mitwirkungen bleibt der KV nur noch die Möglichkeit ihr Einkommen zu schätzen und dies als Grundlage für die Beitragsberechnung zu benutzen.
Dies ist offenkundig bei Ihnen geschehen.
In der privaten KV wären (je nach Alter und Gesundheitszustand) möglicherweise niedrige Beiträge angefallen. Sie haben sich jedoch nicht in der Privaten Krankenversicherung versichert. Ohnehin kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, ob Ihnen diese Möglichkeit offen gestanden hätte.
Da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht, sie von einer ggf. bestehenden Wahlmöglichkeit keinen Genbrauch gemacht haben, sind sie in der gesetzlichen KV verblieben in der sie vor ihrem Auslandsaufenthalt versichert waren.
Wenn sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht gerecht geworden sind und daher der Beitrag auf Grund einer Schätzung bestimmt wurde erfolgen weitere Fragen bsw. zum Einkommen seitens der KV nicht mehr. Hier müssen sie aktiv werden.
Sie sollten daher umgehend einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dieser Angelegenheit beauftragen. Diesem sollten sie den gesamten in der Zeit ihrer Abwesenheit eingegangen Schriftverkehr vorlegen.
Frau Kollegin Böhme aus unserem Büro steht hierfür jederzeit gern zu Verfügung.
Auf die Frage ob sie in dem entsprechenden Zeitraum KV-Leistungen in Anspruch genommen haben oder nicht kommt es überhaupt nicht an.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen