Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Sachse
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der von Ihnen geschilderte Fall ist bei freiwillig gesetzlich versicherten Personen leider kein Einzelfall. Eine entsprechende Satzungsregelung findet sich wohl bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen. Der Passus lautet etwa:
„Bei Mitgliedern, deren Ehegatte/ Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
nicht der gesetzlichen Krankenversicherung angehört, sind für die Beitragsbemessung die Einnahmen beider Ehegatten/Lebenspartner zu Grunde zu legen.“
Da es in Ihrem Fall unmöglich werden dürfte, eine private Krankenversicherung abzuschließen, kann der Weg vorliegend nur dahin gehen, so schnell wie nur möglich, gesetzlich pflichtversichert zu werden.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Personen, deren Einkommen unter der sogenannten Pflichtversicherungsgrenze liegt.
In den alten und neuen Bundesländern liegt diese Pflichtversicherungsgrenze bei einem Brutto Jahreseinkommen von EUR 46.800,-. Wer als Angestellter weniger verdient, ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Sie kommen vorliegend daher nicht darum herum, schnellst möglich ein Angestelltenverhältnis einzugehen.
Gibt es irgendwelche steuerlichen Vergünstigungen oder Förderprogrammme für Arbeitgeber, bei einer Einstellung von Schwerbehinderten ? Da sich doch viele Arbeitgeber davor scheuen aufgrund des gesonderten Kündigungsstatus und Urlaubsregelungen einen behinderten Arbeitnehmer einzustellen, welchen es etwas attraktiver machen würde.
Sehr geehrte Fragestellerin,
bitte beachten Sie, dass es sich bei Ihrer zweiten Frage nicht um eine NACHFRAGE sondern um eine NEUE FRAGE handelt. Diese wäre eigentlich erneut kostenpflichtig.
Dennoch kann ich Ihre Frage am Besten durch Verweis auf einen Link beantworten, der die von Ihnen gewünschten Fördermöglichkeiten aufzählt: http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php?wc_c=558&wc_id=144
Und außerdem empfehle ich, bei der örtlichen Agentur für Arbeit Rücksprache zu halten. Dort gibt es i.d.R. sepzielle Sachbearbeiter für die Vermittlung von Schwerbehinderten.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
RA Fabian Sachse