Kostenvorschussrechnung

20. Februar 2019 15:08 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo ich brauch ganz dringend eure Hilfe. Und zwar habe ich im Dezember beschlossen meinen Nebenarbeitgeber zu kündigen, bin aber leider noch für 2 Jahre verpflichtet da ich eine Fachweiterbildung gemacht habe und meine Firma die Kosten komplett übernommen hat. ( was anscheinend auch nicht wirklich rechtens ist) Ich hatte mit meiner Rechtschutz telefoniert und habe Sie über den Fall informiert das ich gerne kündigen möchte Die fühlt sich aber dafür nicht zuständig (also trägt die Kosten nicht) weil ich zu dem Zeitpunkt als ich die Nebenabrede unterschrieben habe keine Arbeitsrechtschutz hatte.

Also ich habe mein Anliegen auf einem Portal geteilt und darauf hin hat mich dann ein Anwalt angerufen.
Total freundlich und kompetent hat er mir die Sache geschildert, haben Mail Adressen ausgetauscht und ich sollte ihm schon mal meinen Arbeitsvertrag und so zu schicken das er das prüfen kann. Er hat auch gesagt das meine Rechtsschutz aufjedenfall dafür aufkommen muss usw. Wochen lang hatte ich nichts mehr gehört, hab ne Mail geschrieben, dort angerufen sogar whats App. Nichts. Dann kam eine Mail von der Sekretärin wo es hieß das der Anwalt sich Anfang nächste Woche meldet. 3 Wochen wieder nix gehört. Vorgestern schreibt er mir über whats App wie meine Adresse lautet und gestern hab ich 3 große Umschläge im Briefkasten von seiner Anwaltskanzlei. Jetzt will der tatsächlich 3000€ kostenvorschussrechnung. Ich habe weder was unterschrieben noch den Mann persönlich gesehen. Geht das? Kann der das einfach verlangen? Ich hab keine 3000€ was mach ich den jetzt?

Mit freundlichen Grüßen
Enno

20. Februar 2019 | 15:42

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


man kann einen Vertrag auch schließen, ohne Etwas zu unterschreiben oder den Vertragspartner persönlich zu sehen (genau das machen wir auch gerade). Auf eine (fehlende) Schriftform können Sie sich also nicht stützen.


Voraussetzung für eine -ansich zulässige- Vorschussforderung ist aber, dass auch ein Vertrag in Form der Mandatierung zustande gekommen ist.

Entscheidend ist also, was genau in den Telefonaten besprochen und auch in den Emails geschrieben worden ist. Aber wenn Sie aufgrund der Gespräche den Arbeitsvertrag zwecks Vorbereitung der Kündigung zugeschickt haben, wird man im Zweifel schon von einem Vertrag ausgehen können, so dass Sie als Auftraggeberin zur Zahlung verpflichtet sind.


Fraglich wird allerdings sein, welchen Umfang der Auftrag hatte (reine Beratung oder schon Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber) und natürlich auch die Höhe der Forderung, die sich ohne besondere schriftliche Vergütungsvereinbarung nach dem Gegenstandswert richtet.

Bei einer Kündigung eines Arbeitsvertrages ist dieser Wert in der Regel das dreifache Bruttomonatseinkommen, und nach diesem Wert richtet sich die Gebühr nach dem RVG, die dann mit jedem Gebührenrechner ermittelbar ist.


Hier sollten Sie mit dem Kollegen die Sache besprechen. Möglicherweise besteht auch der Anspruch auf Prozesskostenhilfe, was anhand aller Zahlen dann zu prüfen sein wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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