5. Oktober 2015
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16:17
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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ohne gesonderte vertragliche Vereinbarung müssen Sie leider die Ihnen entstehenden zusätzlichen Kosten selber tragen.
Dies wäre auch ganz unabhängig von ihrer besonderen Rücksichtnahme gegenüber dem Arbeitgeber in Form der gesonderten Anmietung von Zusatzräumen derart. Leider bringt diese überobligatorische Anstrengung auch keine Anspruchsgrundlage mit sich. Zumal die Frage der Notwendigkeit der Anmietung von Zusatzräumen nur neue Streitfelder eröffnen würde.
Fazit:
Sie sollten die Bürogemeinschaft - versuchsweise - in Rahmen der Werbungskosten / Kilometerpauschale - sichere Sache - für die Reisen zum Arbeitgeber beim Finanzamt geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
Ergänzung vom Anwalt
5. Oktober 2015 | 16:45
Ergänzend sei angemerkt, dass es sich bei den einmals im Monat anfallenden 160 km hin und zurück auch um normale Fahrtkosten handelt, die leider nicht gesondert gegenüber dem Arbeitgeber ersatzfähig sind. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -