Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Auch wenn Sie der Stromschuldner gegenüber dem Energieversorger sind, so haftet doch auch Ihre Ehefrau mit.
Ob Ihre Frau nun mehr Strom als Sie verbraucht hat oder umgekehrt, spielt keine Rolle. Für die ehebedingten Schulden (wie hier) haften beide gemeinsam.
Sie müssen Ihre Frau auffordern, den Beitrag für den Rückstand (= Nachzahlung) anteilsmässig zu leisten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt