Kosten bei Erledigung

25. Februar 2008 07:57 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


08:17
Der rechtsschutzversicherte Mieter streitet sich seit Monaten mit mir über die Dauer des Mietvertrages. Nun habe ich auf eigene Initiative einen Nachmieter gefunden. Diese würde einziehen und dem Mieter und mir wäre geholfen. Die Sache wäre erledigt, aber es würden auf meiner Seite Kosten von 1500 Euro anfallen (Anwalt, außergerichtliche Einigung), die ich aber nicht als "Belohnung" dafür übernehmen möchte, dass ich einen Nachmieter gefunden habe, was eigentlich Aufgabe des Mieters gewesen wäre. Können wir trotzdem das Mietverhältnis aufheben und nachher das Gericht entscheiden lassen, wer denn nun Recht hatte und die Kosten tragen muss (das Risiko, den Prozess zu verlieren ist sehr gering, da der Mieter vor vier Zeugen und zweimal individuell schriftlich im Vertrag die Dauer oberhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist bestätigt hat)? Oder anders herum gefragt, wie kann ich die Sache beenden ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben?
25. Februar 2008 | 08:01

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


die gerichtliche Feststellung der Kostentragungspflicht wäre nur möglich, wenn ein LAUFENDES Verfahren für erledigt erklärt wird.

Hier könnten Sie allenfalls eine gesonderte Schadensersatzklage bei Verschulden des Mieters erheben. Ob diese aber tatsächlich erfolgreich sein wird, lässt sich von hier aus so nicht beurteilen; da Sie aber offensichtlich anwaltlich vertreten werden, wird der Kollege die Erfolgsaussichten sicherlich besser abschätzen können.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 25. Februar 2008 | 08:05

Hallo Herr Bohle, es geht mir darum, eine zweite Meinung zu hören. Ich wollte von Ihnen keine Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ich muss die Frage daher als nicht beantwortet ansehen. Die Frage war: was kann ich derzeit tun, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Februar 2008 | 08:17

Sehr geehrter Ratsuchender,


"Können wir trotzdem das Mietverhältnis aufheben und nachher das Gericht entscheiden lassen, wer denn nun Recht hatte und die Kosten tragen muss?," hatte ich als Frage verstanden und Ihnen erklärt, dass dieses nur im Rahmen einer Schadensersatzklage möglich ist.

Derzeit könnten Sie, also ohne bereits eingeleitetes Gerichtsverfahren, nur eine Vereinbarung mit der Mieterin treffen, dass Sie die Kosten übernimmt.

Oder, Sie erheben Klage, erledigen den Rechtsstreit und beantragen dann die Kostenentscheidung, wobei es gefährlich ist, unmittelbar nach Klageerhebung die Erledigung zu erklären, da das Gericht dann auch die Notwendigkeit prüfen wird.

Ich würde also hier die gesonderte Schadensersatzklage empfehlen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

ANTWORT VON

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