Kosten Kinderbetreuung

| 26. Oktober 2010 12:40 |
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Familienrecht


Beantwortet von


14:20
Sehr geehrte Damen und Herren,

1.) Wer muss für die Kosten der Kinderbetreuung bei getrennt lebenden nicht verheirateten Eltern aufkommen?

2.) Sind die Kosten mit dem Kindesunterhalt abgegolten?

3.) Gibt es einen Unterschied in den verschiedenen Altersgruppen?
Also Kinderkrippe - Kindergarten - Schulhort

4.) Macht es einen Unterschied wenn die Mutter des Kindes einen anderen Mann heiratet?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüssen
26. Oktober 2010 | 12:57

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen möchte ich einsatzangemessen wie folgt beantworten:

1.)
Es ist ein sogenannter Mehrbedarf. Dieser wird anteilig nach dem Einkommen der Elternteile berechnet (BGH, FamRZ 2008, 1152).

2.)
Nein, es wird als Mehrbedarf berücksichtigt.

3.)
Nein.

4.)
Nein, solange das Kind nicht vom Stiefvater adoptiert wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 26. Oktober 2010 | 14:19

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

vielen Dank für Ihre klare Antwort.
Eine kleine Nachfrage: das oben von Ihnen geschriebene gilt auch wenn die Eltern des Kindes nie verheiratet waren. (So hatte ich das ja auch gemeint).

Vielen Dank und
mit freundlichen Grüssen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 26. Oktober 2010 | 14:20

Sehr geehrter Ratsuchender,

ja, dass gilt auch dann, wenn die Elternteile nicht verheiratet gewesen sind.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Bewertung des Fragestellers 26. Oktober 2010 | 17:09

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