18. Juni 2020
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17:22
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn eine Veranstaltung nicht wie vereinbart am auf dem Ticket genannten Termin stattfindet, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Betrages, den Sie für das Ticket bezahlt haben. Dies schließt Vorverkaufgebühren und Versandkosten mit ein.
Allerdings ist tickettoaster, wenn ich es richtig sehe, nur ein Vermittler. Der Anspruch auf vollständige Erstattung richtet sich aber gegen Ihren direkten Vertragspartner, also vermutlich der Veranstalter des Konzerts.
tickettoaster wird sich möglicherweise darauf berufen, dass die Vermittlung stattgefunden hat und daher die Vermittlungsgebühr verdient wurde. Ich habe allerdings meine Zweifel, ob diese Ansicht vor Gericht standhalten wird. Daher sollten Sie von Ihrem Vertragspartner die Erstattung aller Ihrer Kosten verlangen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking