leider gibt es noch keinen flächendeckenden Anspruch auf einen Kitaplatz, anders als bei einem Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren. In einigen Bundeländern ist man aber in Sachen Kindebetruung fortschritlicher, so dass die Beantwortung der Frage auch mit Ihrem Wohnsitz in Zusammenhang steht.
Die Beantwortung der Frage hängt auch mit der konkreten Gestaltung Ihres Kita-Vertrages in Zusammenhang. Wenn dort Kündigungsfristen und Gründe genannt sind, die in Ihrem Fall Anwendung finden könnten, wie der Verlust des Arbeitsplatzes, dann könnte dies für eine berechtigte Kündigung sprechen.
Bitte prüfen Sie noch mal den Vertrag auf solche Klauseln.
Wenn aber in Ihrem Kitavertrag kein Kündigungsrecht vorgesehen ist, so würde im vorliegenden Fall vieles dafür sprechen, das die Kündigung unwirksam ist. Kitaplätze sollen vorwiegenden berufstätigen oder erwerbssuchenden Eltern zur Verfügung gestellt werden. Sie haben mitgeteilt, Ihr Arbeitsverhältnis aufgelöst zu haben. Dies könnte ein Grund für die Kündigung sein, wenn Ihnen nun die Betruung des Kindes möglich ist. Wenn Sie jedoch einen neuen Arbeitsplatz in Aussicht haben oder sich intensiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen möchten, so wäre das kein Kündigungsgrund. Auch eine kurze Zeit ohne Arbeit (bis zu 3 Monaten) wäre noch kein Kündigungsgrund. Hierbei ist inbesondere das Kindswohl im Auge zu behalten. Wenn sich das Kind bereits seit 10 Monaten gut in der Kita eingelebt hat und dort Bezugspersonen gewonnen hat, wäre jedes temporäres Herausreißen unangemessen. Auch die Verletzungproblematik mit den Ohrringen ist kein ausreichender Grund diese Interessenabwägung zum Kindswohl anders zu sehen. Immerhin besteht ja auch die Möglichkeit die Ohrringe einfach wieder auszuziehen, wenn es tatsächlich nicht anders gehen sollte.
Im Ergebnis geibt es daher tatsähclih so etwas wie einen Bestandsschutz, der sich aber mehr als eine Interessenwahrnehmung am kindwohl bemisst. War das Kind schon lange in der kita und hat es sich dort wohl gefühlt, müssen schon erhebliche Gründe auftreten, die für eine Kündigung sprechen könnten.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin
Hallo Frau Glahn,
tatsächlich ist es so, dass ich ab dem 1.12.08 wieder einen neuen Arbeitsplatz habe und ich deswegen nicht meine kleine herausnehmen muss.
Die Kitaleiterin will mir heute die Abnahme verweigern, da die kleine (10 Monate) Gesundheitsstecker im Ohr hat und diese angeblich die Gefahr darstellen. Ich sehe aber nicht ein, dass ich ihr die Ohrringe herausnehmen soll, denn auch andere Kinder in dieser Einrichtung tragen Ohrringe - die Eltern mussten unterschreiben das diese die Verantwortung tragen. Das nun ausgerechnet ich die Ohrringe bei meiner kleinen herausnehmen soll, ist reine Schikane, weil ich beim DRK gekündigt habe. Sie Verbreitet auch Sachen in der Kita die sie nicht zu erzählen hat und auch dazu noch vöölig falsch sind. Deshalb darf sie mir heute die kleine nicht abnehmen, wegen den Ohrringen? Herausnehmen tu ich diese aufjedenfall nicht, denn ich habe die Verantwortung für mein Kind und lass mich nicht von ihr schikanieren.
Mit freundlichen Grüßen
Babyflori11
Sehr geehrte Fragenstellerin,
gegenüber der Kita-Leiterin können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, wenn es um die Frage der Ohrringe geht. Da Sie zudem wieder eine Beschäftigung ab dem 01.12. haben, besteht zu Gunsten Ihres Kindes und dessen Wohl ein Anspruch auf Fortsetzung der Kita-Betreuung. Sollte sich die Leisterin heute tatsähclich weigern das Kind wieder anzunehmen, sollten Sie hiergegen sofort einen schriftlichen Widerspruch einlegen und darauf aufmerksam machen, dass Sie bei weiterer unbegründetet Weigerung den Rechtsweg beschreiten müssten.
Falls das nicht hilfen sollte, werden Sie wohl eine rechtliche Vertretung benötigen. Je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen könnten Sie dafür eventuell Beratungshilfe erhalten. Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei Ihrem örtlichen Amtsgericht gegen Vorlage der Belege zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Glahn, Rechtsanwältin