Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Leider lässt sich auf Grund Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen, wie das Verfahren ausgehen wird.
Grundsätzlich wird alleine die Ausnutzung des Rechtsweges gegen behördliche Entscheidungen keine Maßnahmen rechtfertigen. Aber natürlich kommt es hier auf die konkrete Situation an. Und genau diese kann man in diesem Forum nicht beurteilen.
Weiterhin stellt sich die Frage, welche Maßnahmen im Zweifel überhaupt im Sinnes des § 1666 BGB erforderlich wären.
Ich kann Ihnen in diesem Verfahren nur dringlichst anraten, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen. Eine Sichtung der Unterlagen und weitere Informationen sind unerlässlich.
Leider kann ich Ihnen hier keine erschöpfendere Auskunft geben. Ich hoffe trotzdem , Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:
Leider lässt sich auf Grund Ihrer Schilderung nicht abschließend beurteilen, wie das Verfahren ausgehen wird.
Grundsätzlich wird alleine die Ausnutzung des Rechtsweges gegen behördliche Entscheidungen keine Maßnahmen rechtfertigen. Aber natürlich kommt es hier auf die konkrete Situation an. Und genau diese kann man in diesem Forum nicht beurteilen.
Weiterhin stellt sich die Frage, welche Maßnahmen im Zweifel überhaupt im Sinnes des § 1666 BGB erforderlich wären.
Ich kann Ihnen in diesem Verfahren nur dringlichst anraten, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen. Eine Sichtung der Unterlagen und weitere Informationen sind unerlässlich.
Leider kann ich Ihnen hier keine erschöpfendere Auskunft geben. Ich hoffe trotzdem , Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt