1. April 2025
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15:15
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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ja, der Wechsel der Steuerklasse auf 3/5 kann Auswirkungen auf den Kindesunterhalt haben, da sich Ihr Nettoeinkommen erhöht.
Der Kindesunterhalt bemisst sich nach der Düsseldorfer Tabelle anhand des bereinigten Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen. Wenn Sie durch den Steuerklassenwechsel in eine höhere einkommensstufe gelangen, steigt auch der zu zahlende Kindesunterhalt.
Ob nach der Geburt des weiteren Kindes wieder eine Rückstufung in eine niedrigere Einkommensstufe erfolgt, muss konkret an Hand der Einkommensverhältnisse und aller Unterhaltspflichten geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen