Kindesunterhalt keine Einkünfte

23. Januar 2025 21:45 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Abend,

wir haben folgendes Thema:

Es geht um den Kindesunterhalt.

Sohn ist 5 Jahre

Lebt bei der Mutter. Ich manchmal eine Nacht beim Vater, maximal 2 Nächte.

Der Vater zahlt aktuell 375 Euro

Die Mutter verdient 2330 brutto

Der Vater hat vor kurzem sein Unternehmen verkauft und ebenso sein Haus. Aktuell arbeitet er nicht und ist wohl auch nicht arbeitslos gemeldet. Mehr Infos zu den Einkünften haben wir leider nicht.

Kann man mit diesen Infos eine Einschätzung abgeben? Der Vater hat jetzt eine Unterhaltskürzung angedroht, da er das Kind ja auch einen Tag die Woche hat und keine Einkünfte hat.

Vielen Dank
23. Januar 2025 | 22:30

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

eine Unterhaltskürzung durch den Vater ist nicht gerechtfertigt.

Die einmalige Übernachtung des Kindes bei ihm ändert nichts an der Tatsache, dass er in voller Höhe unterhaltspflichtig ist. Eine andere Beurteilung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Wechselmodell vorliegen würde. Das ist aber bei nur einer Übernachtung nicht der Fall.

Auch die Tatsache, dass der Vater derzeit keiner Erwerbstätigkeit nachgeht wirkt sich hier nicht aus.

Der Vater hat gegenüber dem minderjährigen Sohn eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Das bedeutet, dass er eine Erwerbstätigkeit aufnehmen muss, um den Unterhalt zahlen zu können. Geht der Vater keiner Tätigkeit nach, wird diesem ein fiktives Einkommen angerechnet, wonach sich dann der Unterhalt richtet.

Er wird dann so behandelt, als wenn er über Einkünfte verfügen würde.

Für eine Kürzung ist daher kein Raum.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

(2984)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...