Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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solange Unterhaltsansprüche nicht tituliert worden sind (Urteil oder Anerkenntnis) könnte theoretisch der Unterhalt für vier Jahre nachgefordert werden, und zwar in der Höhe der tatsächlich gezahlten Beträge; ohne weitere Angaben ist es unmöglich, die genaue Höhe von hier aus zu bestimmen.
So wie Sie es schildern, sind Sie aber nie mit Unterhaltszahlungen in Verzug gesetzt worden, so dass die Geltendmachung des Unterhaltes für die Vergangenheit nach Ihrer Darstellung ausscheidet.
Diesbezüglich haben Sie also nach Ihrer Darstellung nichts zu befürchten.
Anders sieht es bei dem künftigen Unterhalt aus. Hier müssen Sie damit rechnen, von Ihrem Sohn (oder dem Bafög-Amt aus übergeleitetem Recht) in Anspruch genommen zu werden, was Sie auch nicht vermeiden können.
Sie sind Ihrem Sohn auch grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet; auch das können Sie nicht vermeiden. Sie sollten also hier entweder gar nicht tun (und hoffen, das nichts weiter passiert und keine Klage, die Sie dann mit hoher Wahrscheinlichkeit verlieren würden, erhoben wird) oder aber Ihren Sohn die geforderten Unterlagen überreichen, mit der Gefahr, dass er dann Unterhalt fordert (was aber rechtens wäre).
Diese Entscheidung kann Ihnen keiner abnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Da Ich keinen Kontact mit der Familie hatte und nie irgendwelche Einschreiben oder sonstige Verzugs-artige Dokumente hier in USA erhalten habe, bedeuted das, dass die nicht existieren oder nicht vollstreckbar sind (ausser 4 jahre zurueck)?
Wie kann ich da sicher gehen?
Vielen Dank
Ehrliche Antwort: 50:50.
Denn es kann natürlich sein, dass ein Brief da zugestellt worden ist, wo Ihre letzte ladungsfähige Anschrift gewesen ist. Da Sie aber keinen Kontakt hatten, gehe ich davon aus, dass keine Zustellung erfolgt ist. Insbesondere, wenn Ihre Adresse in den USA bekannt gewesen sein sollte, käme eine Ersatzzustellung (oder im Klageverfahren sogar eine öffentliche Zustellung durch Aushang beim Amtsgericht) nicht in Betracht.
Aber um das abschließend zu beurteilen, kann man letztendlich nur Ihren Sohn /das Jugendamt anschreiben und nachfragen; das würde aber sicherlich "schlafende Hunde wecken", ist also nicht zu empfehlen.