Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist der Kindergartenbeitrag ein Mehrbedarf des Kindes, der zusätzlich zum Zahlbetrag der Düsseldorfer Tabelle zu leisten ist. Eigentlich müssen sich die Eltern diesen Mehrbedarf im Verhältnis ihrer Leistungsfähigkeit teilen. Wenn die Mutter allerdings nur 850 € verdient, ist sie nicht leistungsfähig, so dass Sie den Beitrag leisten müssen.
Auch hier ist aber zu überprüfen, ob Sie leistungsfähig sind.
Wenn Sie bisher (ohne Kindergartenbeitrag) einen Betreuungsunterhalt von 76 € gezahlt haben, ist zu prüfen, ob dieser Betrag entfällt oder sich verringert. Dies sollten Sie von einem Anwalt vor Ort berechnen lassen, der dafür Ihre Gehaltsabrechnungen und die der Kindesmutter benötigt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
Hallo,
nein die Antwort ist noch nicht ausreichend .
Wie gesagt verdient meine Ex nur 850€ und ist somit "nicht" leistungsfähig.
Ich bin leider "leistungsfähig" und liege auch nach Abzug von allen Kosten über dem Mindestsatz.
Daher nochmal: Muß ich nun "beide" Kosten Kindergartem 198€/Monat UND Betreuungsunterhalt von 76 €/Monat alleine tragen "zusätzlich" zum normalen Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle ?
Mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
ja, Sie müssen die Kindergartenkosten zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlen. Dadurch erhöhen sich aber Ihre Belastungen, die beim Betreuungsunterhalt vorab abzuziehen sind. Es besteht - völlig unabhängig vom Selbstbehalt - deshalb eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Betreuungsunterhalt sinkt oder möglicherweise auch entfällt. Um das genau zu ermitteln, muss Ihr Einkommen, das der Kindesmutter und insbesondere die Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden der Kindesmutter bekannt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen nunmehr weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel