Kindergeld für meine im Ausland lebende Kinder

4. Dezember 2024 15:41 |
Preis: 40,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich bin mit meiner Familie nach Russland umgezogen. Meine Frau und zwei Kinder sind dauerhaft dort. Ich habe aber nach wie vor ein Reinigungsunternehmen in Deutschland. Drei bis vier Monate im Jahr bin ich deshalb hier, um den Betrieb am Laufen zu halten. Ich zahle auch nach wie vor Steuern in Deutschland.
Habe ich Anspruch darauf, weiterhin Kindergeld zu erhalten?



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4. Dezember 2024 | 18:28

Antwort

von


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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

nach Ihrer Schilderung werden Sie keinen Anspruch haben:

Kindergeld erhalten Deutsche, wenn sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Voraussetzu ng für den Anspruch ist daher, dass die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.

Und das ist hier nicht der Fall.

Dann aber werden Sie keinen Anspruch durchsetzen können.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Innerhalb der EU können die Kinder auch einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.


ANTWORT VON

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