4. Dezember 2024
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18:28
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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nach Ihrer Schilderung werden Sie keinen Anspruch haben:
Kindergeld erhalten Deutsche, wenn sie in Deutschland weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig sind und die Kinder ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Voraussetzu ng für den Anspruch ist daher, dass die Kinder ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.
Und das ist hier nicht der Fall.
Dann aber werden Sie keinen Anspruch durchsetzen können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Innerhalb der EU können die Kinder auch einen Wohnsitz außerhalb Deutschlands haben.