Kfz Kaufvertrag Deklaration 'nicht Unfallfrei'

11. Oktober 2023 12:15 |
Preis: 40,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

vor ca. 1 Jahr habe ich ein Kfz von einer Privatperson in Höhe von 27.000€ erworben. Das Auto wurde laut Kaufvertrag als "nicht Unfallfrei" deklariert, weitere Angaben zu den Unfällen sind im Kaufvertrag nicht vorhanden, auch die Gewährleistung wurde dort ausgeschlossen. Beim Kauf wurde mir damals auf die Frage, was für Unfälle der Wagen denn gehabt hätte, gesagt: " Einige Unfälle, bei denen unter anderem im vorderen Teil des Wagens teilweise Scheinwerfer, Stoßstange und Kotflügel getauscht bzw. in Stand gesetzt wurden, sowie kleine dahinter liegende Teile erneuert." Ich bin dann auf nicht weiter auf das Thema eingegangen. Es war meine Freundin als Zeugin dabei.

Nun habe ich ein Unfallgutachten aus der Zeit, in denen der Verkäufer Besitzer war, bekommen. Darin ist ein schon etwas größerer Unfall zu sehen, bei dem die Schadenshöhe ca . 15.000- 16.000€ beträgt.
Ich war nicht davon ausgegangen, dass in der Vergangenheit solch ein großer Schaden vorhanden war.


Meine Frage: Kann ich den Kaufvertrag Rückabwickeln oder sonstig zu meinen Gunsten anfechten, da der Wagen trotz der Deklaration als "nicht Unfallfrei" einen solch hohen Schaden hatte, über den der Verkäufer mich nicht aufgeklärt hat? Außerdem habe ich herausgefunden, dass der Kotflügel nur gespachtelt und lackiert wurde, also nicht erneuert wurde, nach dem Unfall.

Vielen Dank im Voraus.
11. Oktober 2023 | 12:45

Antwort

von


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Guten Tag,

grundsätzlich gilt, dass ein Verkäufer verpflichtet ist, über erhebliche Mängel oder Schäden, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich mindern, aufzuklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Käufer nach solchen Mängeln oder Schäden fragt.

In Ihrem Fall wurde das Fahrzeug als "nicht unfallfrei" verkauft, was eine eindeutige und konkrete Angabe ist, aufgrund derer Sie wussten, dass das Fz einen Unfall hatte.

Sie können dahingehend argumentieren, dass der Verkäufer Sie über den Umfang des Unfallschadens hätte aufklären müssen, insbesondere da Sie nach den Unfällen gefragt haben. Ein Schaden von 15.000-16.000€ ist erheblich und könnte den Wert des Fahrzeugs deutlich mindern.

Zudem hat er entweder nicht alle Unfälle geschildert oder deren Umfang verharmlost, letztlich also Ihre entsprechenden Fragen unrichtig beantwortet.

Ob Sie den Kaufvertrag rückabwickeln oder anfechten können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen unter anderem die genauen Umstände des Verkaufs, der genaue Wortlaut des Kaufvertrags und die Frage, ob der Verkäufer den Umfang des Schadens kannte oder kennen musste.

Ich empfehle Ihnen daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der sich auf Vertragsrecht spezialisiert hat. Dieser kann Ihren Fall genauer prüfen und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Einschätzung darstellt

Mit freundlichen Grüßen


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