28. August 2007
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16:12
Antwort
vonRechtsanwältin Sabine Reeder
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vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte.
Richtig ist, dass eine Schwangerschaft zur Reiseunfähigkeit führen kann, diese muss allerdings ärztlich attestiert werden. Ansonsten orientieren sich die Ausländerbehörden an den Mutterschutzpflichten.
Wenn Ihre Freundin hier zur Ausländerbehörde geht, muss Sie damit rechnen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird und die Abschiebung angedroht wird. Dies hat zur Folge, dass nachfolgend eine Wiedereinreisesperre erteilt wird nach § 11 I AufenthG, die zwar auf Antrag befristet werden kann, dennoch meist mehrere Jahre beträgt. Bei einer Schwangerschaft ist aber das Grundrecht Art. 6 GG auf Ehe und Familie zu beachten, so dass die Sperre nicht über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten werden dürfte.
Ohne legalen Aufenthaltsstatus ist es in Deutschland nicht möglich zu heiraten. Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, sollten Sie eine Heirat im Heimatland Ihrer Freundin erwägen. Danach kann Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen und bekommt eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 AufenthG.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Sabine Reeder
Rechtsanwältin
Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
Rechtsanwältin Sabine Reeder
Fachanwältin für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
28. August 2007 | 18:02
Hallo,
Wenn wir beide offiziell nach Vietnam ausreisen um Urlaub zu machen und gegebenenfalls Papiere zu für einer Heirat zu ordnen,
können wir dann auch gemeinsam wieder in Deutschland einreisen ??
Sie als Tourist, ich als Deutscher Bürger.....
Sie hat einen Paß, aber kein Visum.
frdl. Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. August 2007 | 16:49
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage. Wenn Ihre Freundin als Touristin wieder nach Deutschland zurückkehrt, wird sie mit diesem Aufenthalt in Deutschland nicht heiraten können. Sie müßte von ihrem Heimatland aus ein Visum zur Eheschließung beantragen. Mit einem Schengen-visum ist lediglich zur Zeit in Dänemark die Eheschließung möglich.