Kaufvertrag - Gewährleistungsausschluss Roller defekt

15. März 2006 21:01 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


09:21
Guten Tag, am 20 .2.06 habe ich bei ebay einen Motorroller gekauft. Der Roller wurde ungefähr 10 km gefahren aber seit dem steht er in einer werkstatt und ist motormäßig total defekt. kosten der reperatur belaufen sich auf ca. 550 euro.
natürlich besteht ein kaufvertrag der beinhaltet gekauft unter ausschluß jeglicher gewährléistung.
aber ich meine so gehts ja wohl auch nicht.
ist dies nun persönliches pech oder was meinen sie.
meine frage hierzu ist besteht eine möglichkeit gegen diesen kauf bzw. vertrag vorzugehen.
für eine antwort bedanke ich mich schon jetzt
grüße
15. März 2006 | 21:24

Antwort

von


(9)
Hallesche Str. 81
06295 Lutherstadt Eisleben
Tel: 03475-614878
Web: https://benjamin-quenzel.de
E-Mail: quenzel@web.de
Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, hängt von den genauen Angaben der ebay-Anzeige ab. Wenn in der ebay-anzeige keine ausdrücklichen Zusicherungen bestimmter Eigenschaften des Motorrollers befanden, an dem sie den Verkäufer festhalten können, dürfte der Gewährleistungsausschluß greifen.

Im Bereich des Gebrauchtwarenhandels ist der der Gewährleistungsausschluß ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft des Verkäufers. Deswegen haben Sie als Käufer das Risiko mangelnder Funktion zu tragen, es sei denn der Verkäufer hat sie durch eine gezielte Täuschungshandlung zum Kauf bestimmt. Dann darf er sich redlicherweise nicht auf den Gewährleistungsausschluß berufen. Wenn also der Verkäufer eine gezielte Nachfrage Ihrerseits nachweislich falsch beantwortete, bestünden Chancen für eine Rückabwicklung.

Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Benjamin Quenzel
(Rechtsanwalt)


Rückfrage vom Fragesteller 15. März 2006 | 21:36

hallo
danke erst mal also soweit ich erkennen kann besteht keine möglichkeit dagegen vorzugehen.
im ebay stand der motor läuft und auch alle anderen funktionen sind ok.
dies war nicht so da dies auch die werkstatt bestätigt wo der roller steht.die ursache war das die ölpumpe defekt war und dadurch alle möglichen teile am motor noch defekt gingen.
der verkäufer hat mir aber nichts davon gesagt .
grüße

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. März 2006 | 09:21

Dann liegt aus meiner Sicht eine Zusicherung der Funktionsfähigkeit vor, die den Gewährleistungsausschluß des Verkäufers verschließt. Damit hängt Ihr Anspruch davon ab, wie einwandfrei der Beweis geführt werden kann, daß bei Gefahrübergang die Ölpumpe bereits defekt war.

ANTWORT VON

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