Kaufrecht: nachträgliche Produkteinschränkung durch Softwareupdate

18. November 2018 10:11 |
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Kaufrecht


Zusammenfassung

Gewährleistung bei nachträglichem Softwareupdate (Veränderung der Ware)

Gekauft wurde im Januar 2017 für 142,02 EUR eine Waage, die neben den üblichen Funktionen (Gewicht, Puls, Körperfett etc.) auch die Pulswellengeschwindigkeit anzeigt. Es war und ist das einzige Gerät auf dem deutschen Markt, das dieses Feature hat. Im Januar 2018 hat der Hersteller (Nokia) sich entschlossen, aufgrund Vorgaben aus den USA dieses Feature auch in Deutschland mithilfe eines Softwareupdates zu löschen. Den Käufern der Waage wurde bis April 2018 angeboten, die Waage einzusenden und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Das Softwareupdate hat meine Waage erst vor zwei Tagen vorgenommen, die Anzeige der für mich wichtigen Pulswellengeschwindigkeit ist nun nicht mehr möglich.
Der Hersteller hat heute per Email eine Erstattung des Kaufpreises abgelehnt und stattdessen einen Gutschein für seinen Shop in Höhe von 30,00 EUR angeboten. Er argumentiert, eine vollständige Erstattung war nur bis April 2018 möglich.
Fragen:
(1) Wer ist mein Anspruchsgegner: Die Waage wurde über amazon gekauft, Hersteller ist Nokia?
(2) Habe ich wegen des Wegfalls einer wesentlichen Produkteigenschaft das Recht auf vollständige oder teilweise Erstattung des Kaufpreises gegen Übersendung der gekauften Warr?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie müssen zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Der Verkäufer (Amazon bzw. Händler über Amazon) müssen Ihnen die Gewährleistung einräumen, Nokia dann die Garantie.
- Gewährleistung: 24 Monate, aber Fehler muss bei Anfang an dagewesen sein
- Garantie: Dauer unterschiedlich geregelt

Hier wurden nachträglich die wesentlichen Eigenschaften eigenmächtig verändert.
Es geht in die Richtung der Argumentation des Abgasskandals, d.h. die Software wurde von Ihnen nicht freiwillig installiert (ohne wäre das Produkt wahrscheinlich nicht nutzbar) und hat somit das Produkt so verändert, dass der Verkäufer beweisen muss, dass die jetzige Nutzung keinen Mangel(also ein Minus) darstellt.


Anspruchsgegner aus der Gewährleistung: Verkäufer.


Rücktritt bei wesentlichem Mangel möglich.


Setzen Sie Ihre Rechte unbedingt schriftlich durch, um einen Beweis zu haben.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 18. November 2018 | 12:01

Vielen Dank, das macht die Sache verständlich.
Nur zur Klarstellung: Die Mängelrüge wegen des Entfalls einer wesentlichen Eigenschaft geht an amazon, bei Ablehnung der Nachbesserung (die technisch ausgeschlossen ist, da der Hersteller dies verbietet) kann ich zurücktreten und den vollen (?) Kaufpreis verlangen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. November 2018 | 22:47

da scheiden sich ja die Geister (auch gerade im Dieselskandal) - einige Gericht gewähren den vollen Kaufpreis zurück, hier würde ich aber wohl den Abzug des Nutzwertes sehen, da - anders als beim Dieselskandal - Sie das Produkt bis zum Update frei von Mängeln haben nutzen können.

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