Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Wer hafetet für die Manipulation? Sind meine Beweismittel ausreichend oder hafte ich für die Kaufpreisminderung ? Fahrzeug 2 Vorbesitzer.
Prinzipiell haftet der Verursacher für die Manipulation. Es ist jedoch sehr schwer den Beweis dafür zu erbringen, dass Sie das nicht waren, denn es wird keine Zeugen geben, die lückenlos das Fahrzeug beobachtet haben. Allerdings ist es in einem Zivilverfahren so, dass die Gegenseite Ihnen gegenüber beweisen muss, dass Sie das auch tatsächlich waren. Problematischer sehe ich da schon das Strafverfahren.
Gut ist natürlich, wenn im Kaufvertrag der Tachostand verzeichnet wurde oder Ihr Vater sich an den noch erinnern kann. Dann ergibt sich ja, dass Sie die Manipulation nicht haben vornehmen können.
Allerdings gilt auch zu beachten, dass der Käufer 2008 (!) bereits den Fehler entdeckt hat und somit - wenn keine hemmenden Tatsachen vorliegen, was schlecht ohne ein eingehendes Gespräch zwischen Ihnen und uns beurteilt werden kann - verjährt sein dürfte.
2. Ist die Kaufpreisminderungshöhe gerechtfertigt, da Unfallwagen und nun auch schon fast 5 Jahre dazwischen?
Die Minderungshöhe ist von der Gegenseite nachzuweisen, z.B. durch Gutachten. In der Regel ergibt sich dieser Preis aus den Angaben von Werkstätten, die den Wiederverkaufswert beurteilt haben - wenn überhaupt. Es kann sich auch einfach um eine Schätzung handeln. Letztendlich muss die Höhe auch der Gegner beweisen.
3. Muss ich für die Zinsen aufkommen, obwohl der Käufer sich 3 Jahre nichts getan hat und kurz vor den Verjährungsfristen aktiv wird?
Sicherlich ist mein Regressanspruch auch schon verjährt in Falle einer gerichtlichen Niederlage.
Zinsen verjähren ebenso wie die Forderung nach 3 Jahren. Für diese 3 Jahre sind die Zinsen dann berechtigt, wenn Sie ordnungsgemäß in Verzug gesetzt wurden. Dies könnte durch das Anwaltsschreiben 2008 erfolgt sein (siehe hierzu aber auch die Ausführungen zur Verjährung des Anspruches).
4. Anzeige wegen Betrug - muss ich mir hier Sorgen machen? Aussage bei der Polizei machen oder Anwalt einschalten.
Ich würde in Strafverfahrne grundsätzlich nach dem Grundsatz verfahren "Ich sage nichts ohne meinen Anwalt". Zumal das Strafverfahren auch Auswirkungen auf das Zivilverfahren haben kann - und umgekehrt.
Gerne helfen wir Ihnen weiter. Ich habe Ihnen eine Email geschrieben.
Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung und Beantwortung.
Frage Manipulationsbeweis: Im TÜV Bericht, der einen Monat vor Kauf erfolgt ist, ist ebenfalls die geringere Laufleistung ersichtlich. Ist das nicht Beweis genug nebst Zeugen und Kaufvertrag, daß ich nichts am Tachostand verändert habe?
Hemmende Tatsachen? Was könnte das sein?
Verkauf 09/2007 - Anwaltschreiben 03/2008 - keine Info bis Mahnbescheid 12/2011, obwohl um Zwischenbescheid gebeten wurde.
Wie sind die Chancen, wenn ich meine Beweismittel erbringe, Unterlagenliste habe ich in der Frage aufgeführt, daß der Betrugsverdacht Polizei eingestellt wird?
In dem Anwaltschreiben 2008 wurde darauf hingewiesen, daß Sie auf den Fahrzeughalter zugehen (Briefeintrag). Ist das zulässig, daß von 03/2008 bis 11/2011 keine Info etc. erfolgt und dann für den Zeitraum Zinsen geltend gemacht werden? Hier kann ich nicht davon ausgehen.
Gibt es bei Unfallfahrzeugen keine Sonderregelung zwecks Gewährleistung,Beschaffenheit?
Das wird spannend. Danke + Mfg
zu TÜV Bericht ....
Dies wäre schon ein guter Beweis.
Hemmende Tatsachen? .....
Der Mahnbescheid im Dezember 2011 wäre noch rechtzeitig. Ich hatte es so verstanden, dass dieser erst jetzt erging. Hinsichtlich der Zinsen kommt es auf das Schreiben des Anwaltes 2008 an, ob diese zulässig sind.
Wie sind die Chancen, wenn ich meine Beweismittel erbringe, Unterlagenliste habe ich in der Frage aufgeführt, daß der Betrugsverdacht Polizei eingestellt wird?
Die Chancen sind nicht schlecht, aber ich rate immer davon ab. eine Aussage vor einer Akteneinsichtnahme zu tätigen, denn alles andere ist "stochern im Nebel". Die Gefahr, etwas falsches zu sagen, ist groß. Akteneinsichtnahme erhalten Sie aber nicht selber. Ich würde jedoch ebenfalls versuchen, Infos ggf. über einen eventuellen Prozess des "Vorgängers" zu erhalten - ggf. durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten (auch nur durch Rechtsanwalt möglich).
Gibt es bei Unfallfahrzeugen keine Sonderregelung zwecks Gewährleistung,Beschaffenheit?
Diese gibt es, hier muss aber eine schriftliche Regelung (im Kaufvertrag) getroffen worden sein. Der müsste dann überprüft werden.
Viele Grüße
Dr. C. Seiter