Kaufangebot für den eigenen Vorgarten

1. August 2013 10:58 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich erhielt im März 2013 von der Stadt Wuppertal ein Schreiben in welchem mir (und meinen Eltern und Großeltern) vorgeworfen wird 37qm städtisches Grundstück (Dreieck) seit 78 Jahren unentgeltlich genutzt zu haben. Das ist ein kleines Stück Vorgarten (mit einem 2,50 tiefen Schacht zu einem ehemaligen Wasserzähler des Nachbarn) und die ersten 2 m von 5 m meiner Garageneinfahrt. Ich wusste bisher nicht, dass mir das Stück gar nicht gehört und habe es stets in Schuss gehalten (Rasen gemäht, Unkraut gejätet und Mauer erneuert.) Das Grundstück war aber schon so wie es jetzt ist vor 1935, wie aus alten Fotos hervorgeht. Jetzt soll ich das Grundstück kaufen.

1. Kann ich nach dem Kauf die 78 Jahre Pflege des Grundstücks der Stadt berechnen?

2. Kann die Stadt (wie angedroht) mich mit einem Findling an der Einfahrt auf mein Grundstück hindern?

3 Was bedeutet es, ich solle das Grundstück zurückbauen, wenn nicht mehr zu klären ist wie es vor 1935 ausgesehen hat.
1. August 2013 | 11:52

Antwort

von


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Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
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Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


1. Kann ich nach dem Kauf die 78 Jahre Pflege des Grundstücks der Stadt berechnen?

Unter Beachtung verjährungsrechtlicher Vorschriften könnte man allenfalls für die letzten 3 Jahre solche Kosten geltend machen.

Im Gegenzug könnte die Stadt dann aber auch eine Nutzungsentschädigung verlangen.

Insoweit ist zu überlegen, davon Abstand zu nehmen, hier Forderungen geltend zu machen.

2. Kann die Stadt (wie angedroht) mich mit einem Findling an der Einfahrt auf mein Grundstück hindern?

Die Stadt kann das Grundstück wieder in Besitz nehmen. Das Eigentum besteht ja nach wie vor.

Allerdings darf man Ihnen nicht die Einfahrt zu machen.

Hier muss die Stadt dann ein Wegerecht gewähren.

3. Was bedeutet es, ich solle das Grundstück zurückbauen, wenn nicht mehr zu klären ist wie es vor 1935 ausgesehen hat.

Die Stadt muss dann konkrete Vorgaben machen und nachweisen, wie das Grundstück 1935 ausgesehen hat.

Soweit möglich müssten dann Rückbaumaßnahmen eingeleitet werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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