26. Januar 2006
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22:04
Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Haeske
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Sie können dies alles ohne notarielle Beurkundung und voll rechtsgültig auch im Verwandtschaftsbereich regeln. Aus Beweisgründen empfiehlt sich unbedingt eine schriftliche Vereinbarung.
Insbesondere falls derzeit schon Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen Sie bevorstehen, sollte Ihre Mutter das Darlehen besser nicht erst an Sie auszahlen, sondern Sie sollte das Darlehen als Kaufpreis direkt an den Verkäufer des PKW zahlen.
Sofern Sie den PKW unbedingt benötigen, um als Selbstständiger die Aufträge zu erledigen und nicht auf öffentliche Verkehrsmittel ausweichen können, ist der PKW nach § 811 ZPO der Pfändung nicht unterworfen. Eventuell wäre aber eine Austauschpfändung möglich. Werden gegen Sie Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet und der PKW, an dem Ihre Mutter das Sicherungseigentum hat, gepfändet, so kann Ihre Mutter dagegen mit der Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO, vorgehen.
Ich hoffe, ich habe Ihnen hiermit zunächst weitergeholfen und beantworte Ihnen gerne eine Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin