28. April 2008
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11:29
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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da der Verkäufer eine Zusicherung gemacht hat, die offenkundig falsch ist, könnten Sie nach Fristsetzung wergen eines Sachmangels (§ 459 BGB aF) Schadensersatz in Form einer Nachlieferung verlangen.
Aber diese Rechte sind nach § 477 BGB aF nach sechs Monaten verjährt, es sei denn, sie könnten dem Verkäufer eine Arglist nachweisen. Ob dieses tatsächlich möglich ist, wird sich nach dem genauen Wortlaut des Zertifikat und der Zusicherung richten.
Ansonsten könnten Sie die Anfechtung erklären und Ihr Geld zurückfordern, wobei dieses nach § 124 BGB aF dann binnen einer Frist von einem Jahr zu erfolgen hat.
Sollte die exakte Prüfung auch eine Abweichung ergeben, sollten Sie mit dem Prüfbericht den Händler mit einer Frist von 14 Tagen zur Lieferung einer Brosche (falls es sich nicht um ein Einzelstück handelt) oder zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern. Geschieht dieses nicht, sollten Sie einen Anwalt beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle