Kauf beim Inhofer

5. Oktober 2004 19:07 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Zählt es alls betrug, wenn ich beim Inhofer Einkaufen geh mit der Ec Karte und mein Konto ist nicht gedeckt, und dazu habe ich meine Personalien korekt angegeben. Und Inhofer verlangte keinen Pin meiner Ec Karte,z.b. (bei ein kauf preis von 1100 €)(und so wie keinen Personalausweis) Was kann man da gegen tun, wenn man dazu noch eine Anzeige bekommt. Auf was muss ich achten, und was sind dabei meine Rechte und wie kann ich dagen vorgehen ?
5. Oktober 2004 | 19:34

Antwort

von


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Sehr geehrter Rechtssuchender,

wenn Sie mit einer Karte bezahlen, deren dazugehöriges Konto keine Deckung hat, so kann es zumindest ein Betrugsversuch sein.

Es ist natürlich von Inhofer leichtsinnig, wenn Sie keine PIN verlangen. Aber ich gehe davon aus, daß Sie eine Unterschrift abgeben mußte.

Die Frage wird nur sein, ob man Ihnen Vorsatz nachweisen kann.

Sie sollten sich daher einen Anwalt suchen, der Sie vertritt.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten. Die Frage ist nur, ob dies hier ratsam ist. Denn die Tatsachen sind klar. Dies sollten Sie aber mit einem Anwalt besprechen.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Klaus Wille

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