5. Oktober 2004
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19:34
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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wenn Sie mit einer Karte bezahlen, deren dazugehöriges Konto keine Deckung hat, so kann es zumindest ein Betrugsversuch sein.
Es ist natürlich von Inhofer leichtsinnig, wenn Sie keine PIN verlangen. Aber ich gehe davon aus, daß Sie eine Unterschrift abgeben mußte.
Die Frage wird nur sein, ob man Ihnen Vorsatz nachweisen kann.
Sie sollten sich daher einen Anwalt suchen, der Sie vertritt.
Als Beschuldigter haben Sie das Recht die Aussage zu verweigern, wenn Sie sich dadurch selbst belasten. Die Frage ist nur, ob dies hier ratsam ist. Denn die Tatsachen sind klar. Dies sollten Sie aber mit einem Anwalt besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
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