6. Juli 2015
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10:12
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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die Forderung dürfte nicht durchsetzbar sein.
Zum Einen ist die Gegenseite voll beweispflichtig dafür, dass ein Darlehensvertrag geschlossen worden war und in welcher Höhe.
Darüber hinaus haben wir es mit einer Zahlung des angeblichen Gläubigers zu tun, noch dazu mit dem Betreff "Rate", sodass dies tatsächlich eher den Schluss zulässt, dass die Gläubiger die in Wahrheit die Schuldner gewesen sind.
Solange als kein Schuldtitel auftaucht oder aber ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, brauchen Sie daher nicht mehr zu reagieren.
Die Forderung wird aller Voraussicht nach nicht durchzusetzen sein.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt