Kann man nicht nachweisbare Schulden einfordern?

| 6. Juli 2015 08:41 |
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Erbrecht


Beantwortet von

Hallo, der Ehemann meiner Mutter ist verstorben und meine Mutter hat mit allen Gläubigern bereits alles abgewickelt da er einige Schulden angehäuft hat.

Nun ist soweit alles nach 1-2 Jahren fast abgewickelt aber die Verwandtschaft von ihm will nun von meiner Mutter über deren Erbanteil hinweg Schulden eintreiben, von denen sonst nirgends Nachweise vorliegen, abgesehen von einer Überweisung von der Verwandtschaft auf das Konto des Verstorbenen.

Da steht jedoch auch nur als Verwendungszweck etwas mit "Rate". Das klingt für mich eher als hätte die Verwandtschaft etwas zurückbezahlt hat. Muss meine Mutter nun bezahlen oder kann seine Verwandschaft ohne Nachweis nichts einfordern?

Für weitere Infos gerne ich gerne Antwort und freue mich über hilfreiche Hinweise und Ratschläge.

Beste Grüße
6. Juli 2015 | 10:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

die Forderung dürfte nicht durchsetzbar sein.

Zum Einen ist die Gegenseite voll beweispflichtig dafür, dass ein Darlehensvertrag geschlossen worden war und in welcher Höhe.

Darüber hinaus haben wir es mit einer Zahlung des angeblichen Gläubigers zu tun, noch dazu mit dem Betreff "Rate", sodass dies tatsächlich eher den Schluss zulässt, dass die Gläubiger die in Wahrheit die Schuldner gewesen sind.

Solange als kein Schuldtitel auftaucht oder aber ein gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, brauchen Sie daher nicht mehr zu reagieren.

Die Forderung wird aller Voraussicht nach nicht durchzusetzen sein.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Juli 2015 | 10:31

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