Sehr geehrter Fragesteller,
einer Unterschlagung können Sie sich erst strafbar machen, wenn Sie den Besitz einer Sache abstreiten oder wenn sie diese an einen Dritten verfügt haben, also jemandem geschenkt oder an jemanden gemietet oder verkauft haben. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.
Ob das jetzt Betrug wäre, würde ich sagen nein, solange Sie zahlungswillig bei der Verfügung des Geldes, also bei der Übergabe des Geldes waren.
Und wie kann ich meine Mutter vor der drohenden Betreuung (Entmündigung) retten?
Es muss zuerst Betreung bei dem zuständigen Gericht beantragt werden. Dort können sich anwaltlich vertreten lassen und entsprechende Anträge aus Beweiserhebung stellen oder Ihre eigene Zeugenaussagen machen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft ein persönlihces Gespräch mit einem Anwalt, in dem auch Rückfragen möglich sind und eine abschließende Feststellung der Sachlage gemacht werden kann, nicht ersetzen kann.
einer Unterschlagung können Sie sich erst strafbar machen, wenn Sie den Besitz einer Sache abstreiten oder wenn sie diese an einen Dritten verfügt haben, also jemandem geschenkt oder an jemanden gemietet oder verkauft haben. Das ist bei Ihnen nicht der Fall.
Ob das jetzt Betrug wäre, würde ich sagen nein, solange Sie zahlungswillig bei der Verfügung des Geldes, also bei der Übergabe des Geldes waren.
Und wie kann ich meine Mutter vor der drohenden Betreuung (Entmündigung) retten?
Es muss zuerst Betreung bei dem zuständigen Gericht beantragt werden. Dort können sich anwaltlich vertreten lassen und entsprechende Anträge aus Beweiserhebung stellen oder Ihre eigene Zeugenaussagen machen.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft zu haben. Bitte beachten Sie, dass diese Auskunft ein persönlihces Gespräch mit einem Anwalt, in dem auch Rückfragen möglich sind und eine abschließende Feststellung der Sachlage gemacht werden kann, nicht ersetzen kann.
Ergänzung vom Anwalt
21. September 2010 | 23:45
Um zu verdeutlichen: Unterschlagen werden nur fremde Sachen, die der Täter sich zueignet. Diese Zueignung manifestiert sich durch Verfügen mit der Sache wie mit einer eigenen. Das kommt zum Ausdruck in der Weggabe der Sache an einen Dritten oder durch Abstreiten des Besitzes. Das ist bei Ihnen fernliegend.