Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten zunächst selber gegen den Kunden, der Ihre Kamera und das Equipment ausgeliehen hat, Strafanzeige wegen Unterschlagung und aller weiter in Betracht kommender Delikte stellen. Durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden Sie mehr über den Verbleib der Kamera und Equipment erfahren.
Wenn Sie bis heute von dem Kameraverleih nicht die anteiligen Verleihgebühren bekommen haben, sollten Sie überlegen, auch gegen diese Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten.
Daneben haben Sie gegen den Kameraverleih einen Anspruch auf Schadensersatz, insbesondere wenn diese Ihnen zugesichert haben, die Kamera und Equipment seien über den Kameraverleih versichert.
Das Vorgehen des Kameraverleihs, Ihnen nicht die anteiligen Verleihgebühren zu zahlen und selber keine Strafanzeige gegen den Entleiher stellen zu wollen, lässt auch Zweifel an der Seriösität des Verleihs aufkommen. Verlangen Sie Einblick in die Unterlagen, an wen die Kamera und das Equipment zuletzt herausgegeben wurden!
Zusammengefasst gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Selber Strafanzeige gegen den letzten Entleiher stellen
2. Schadensersatz und anteilige Verleihgebühren vom Kameraverleih fordern
3. Wenn Kameraverleih keine Auskünfte erteilt, dann auch Strafanzeige gegen Kameraverleih
Wenn Sie weiter Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen